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Excel-Formel zur exakten Berechnung der tariflichen Einkommensteuer

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letzte Antwort am 06.02.2025 18:38:17 von MF_Absteiger_87
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bklahn
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Wenn man lediglich die Steuerlast zu einem gegebenen zvE wissen möchte, dann ist die BMF-Formel zweifellos ein gutes Mittel.

 

Wenn man hingegen innerhalb eines Excel-Programms, das zunächst ein oder mehrere zvE berechnet hat, das dann die zugehörigen ESt-Werte benötigt, um diese in Folgeschritten weiter zu verarbeiten, dann ist es ziemlich unpraktisch, wenn man an der Stelle der ESt-Ermittlung - unter Unterbrechung der Rechnung - mittels des BMF-Programms manuell nachhelfen muss, diesen Rechenschritt zu vollziehen. Dann ist es wünschenswert, dass das Excel-Programms diese Berechnung autonom - ohne äußeren Eingriff - selbst vollzieht. Dazu braucht man dann die Excel-Steuerformel.

 

Beispiel hierfür: Man möchte berechnen, welches Netto-Einkommen sich aus Einkünften diverser Quellen (etwa gesetzliche Rente, Firmenrente, Kapitaleinkünften - unter Berücksichtigung von Einkommensteuer, Lohnsteuer und Steuervorauszahlungen) innerhalb eines Jahres Monat für Monat ergibt, wobei unterjährig auch noch Anpassungen der Renten stattfinden. Möchte man zusätzlich etwa auch noch einen Vergleich mit dem vorausgehenden Jahr erhalten, dann erweist sich die in das Excel-Programm integrierte Steuerformel als noch unentbehrlicher.

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bklahn
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LuPi1801
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@vogtsburger ,

 

bitte gerne, bin auch gespannt - geben Sie mal Bescheid!

 

Auf ähnliche Weise lassen sich übrigens auch Abrufe für Bodenrichtwerte, Wertpapiere, Wechselkurse, Lebenserwartungen sowie sämtliche Faktoren und Werte des Bewertungsgesetzes in handliche Excel-Formeln verpacken...

 

Der Vorteil solcher Lösungen liegt - neben der Aktualität - auch darin, dass die Funktionen relativ einfach kanzleiweit in allen Excel-Mappen verfügbar gemacht werden können.

bklahn
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Nachricht 34 von 36
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Hallo Herr Eberhardt,

 

will man lediglich eine Steuerlast aus einem gegebenen zvE bestimmen, dann ist die BMF-Formel zweifellos die richtige Wahl. Darin stimme ich Ihnen zu.

 

Wenn hingegen eine Excel-Anwendung aus diversen Einkünfte-Daten ein oder auch mehrere zvE-Werte ermittelt hat, zu denen die zugehörigen Steuerlasten (ESt) zu bestimmen sind, um diese in einem Folgeschritt weiter zu verarbeiten, dann wäre die Bestimmung mittels BMF-Formel außerhalb des Excel-Programms (also unter Unterbrechung der Weiterbearbeitung durch einen manuellen Zwischenschritt), wenig praktikabel. Da braucht es dann die in die Excel-Anwendung integrierte Excel-Steuerformel. Damit läuft die gesamte Rechnung ohne das händische Zutun eines Anwenders in einem einzigen Schritt automatisch ab. Dazu ist die Steuerformel derzeit im 2-Jahres-Rhythmus lediglich um die gesetzlich neu festgelegten Parameter (derzeit 2 Parameter je Steuerjahr) zu ergänzen.

 

Beispiel einer solchen Anwendung: Ein Anwender möchte das Netto-Einkommen aus all seinen Brutto-Einkünften (z. B. gesetzliche Rente, Firmenrente, Kapitaleinkünfte) für ein Jahr Monat für Monat – unter Berücksichtigung von Einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuern auf Kapitalerträge und Steuervorauszahlungen – ermitteln und dabei auch noch einen Vergleich mit dem vorausgehenden Jahr vornehmen.

 

Grüße an den Bodensee aus dem Raum Ulm

B. Klahn

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bodensee
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Alles klar.

 

Kein thema wenn Sie permanent Variablen verändern und damit auch das zvE dann wird das mit dem Internetrechner etwas lästig, da ist natürlich eleganter ich habe ein Excel Tool mit eingebauter Funktion. 

 

Das habe ich so dem ursprünglichen Sachverhalt nicht entnommen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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MF_Absteiger_87
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Wie christian_kunz, nur ohne WENN, aber für 2025:

E = auf volle € abgerundetes zu versteuerndes Einkommen
Splittingtarif: 2 x Grundtarif für E/2.

=GANZZAHL(
(E>12096)*(E<=17443)*((14%+(E-12096)*932,3*10^-8)*(E-12096))+
(E>17443)*(E<=68480)*((23,97%+(E-17443)*176,64*10^-8)*(E-17443)+1015,13)+
(E>68480)*(E<=277825)*(42%*E-10911,92)+(E>277825)*(45%*E-19246,67))

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letzte Antwort am 06.02.2025 18:38:17 von MF_Absteiger_87
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