@bianka schrieb: Wenn sich die Ehegatten nicht mehr grün sind (und das ist der Grund für die Einzelveranlagung) Hallo, es ist schwierig so korrekt zu beraten. Auch wenn das nicht die Antwort auf die Frage ist würde ich vielleicht versuchen nur einen zu beraten und der kann ggf. auch seinen steuerlichen Vorteil durchsetzen. Der Grund für die Einzelveranlagung sollte nicht der Streit sein sondern der steuerliche Vorteil. Nicht dass die einem da später "einen Strick draus drehen". Wie hoch ist denn der Unterschied zur Zusammenveranlagung? "Bundesgerichtshof: Zustimmung zur Zusammenveranlagung grundsätzlich verpflichtend Aus dem Wesen der Ehe gilt für beide Ehegatten grundsätzlich die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Es besteht daher für beide Ehegatten jeweils die Verpflichtung, in eine Zusammenveranlagung einzuwilligen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen Ehegatten verringert, der in Anspruch genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird (BGH-Urteil vom 13.10.1976, IV ZR 104/74)." Ansonsten ist das glaube ich nicht vorgesehen. Mit "Tipp-Ex" arbeiten ^^ oder zwei Mandantenstämme? Beste Grüße
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