Hallo zusammen. Ich habe am Freitag die erste Reklamation aufgrund einer falschen E-Rechnung erhalten, der erst auffiel, als die Zahlung schon gelaufen war. Das ist sehr ärgerlich und hängt auch mit der DATEV Belegfreigabe zusammen. Der Lieferant hat eine ZUGFeRD Rechnung gesendet, welche in der Belegfreigabe mit der visuellen PDF freigegeben wurde. Hier wurde von einem Rechnungsstorno gesprochen die Beträge waren negativ. Der Sachbearbeiter hat die Rechnung freigegeben. In DATEV Rechnungswesen habe ich den Beleg gebucht, hier wird zunächst Seitenweise strukturierte Daten angezeigt und die Erfassungsmaske wird vorbelegt. Da für mich rechtlich gesehen der Datensatz Vorrang hat und hier als Belegtyp "Rechnung" stand und die Beträge positiv waren fiel der Fehler nicht auf, bei dem Lieferanten beziehen wir Ware, 30-40 Positionen die man nicht mehr großartig durchgeht. Also wurde der Beleg gebucht. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsvorschlag in Datev Rechnungswesen (nicht Unternehmen online), so dass hier das "Rechnugnsstorno" getarnt als Rechnung zur Zahlung vorgeschlagen wurde. Natürlich kann man rein theoretisch runterscrollen was bei 20-30 Positionen allerdings sehr unbequem und ehrlich gesagt, hat es mich bisher auch nicht interessiert, da der Vorrang die sturkturierten Daten haben (es könnte ja auch einfach eine XRechnung sein, OHNE dass es ein PDF zum anschauen gibt. Es ist ziemlich schlecht gelöst, dass in der Belegfreigabe die Kollegen ausschließlich die PDF Anzeige haben, während der Buchhalter in der Buchungserfassung die strukturierten Daten vorgesetzt bekommt. Hier sollte DATEV dringend etwas ändern. Ja, es ist für den Freigeber etwas neues, wenn da nicht mehr das Logo der Firma erscheint, bei der er eingekauft hat, sondern immer das selbe Formular für die Aufbereitung der XML-Daten, aber die Gesetzeslage hat sich zugunsten der E-Rechnung geändert und da müssen eben alle einmal durch. Das ist sehr ärgerlich, wenn man 2000 Euro überweist, anstatt diese in Abzug zu bringen, weil hier Buchhaltung und Belegfreigeber unterschiedliche Informationen erhalten. Gruß Lucien Berger
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