Hallo liebe Community, wie sind eure Erfahrungen mit Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen. Sind diese grundsätzlich st-/sv-frei bis 1.080,00 €? Ursprünglich ist die Befreiung nach § 3 Nr.38 EStG nur für Prämien aufgrund der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. In meinem Fall bestellt der Mandant Ware und bekommt vom Lieferanten je nach Umsatz unterschiedlichste Prämien (Waschmaschine, Töpfe, Kinderschreibtisch, Skihelm,….), welche an die Mitarbeiter weitergegeben werden. Oder muss ich den Wert pauschal versteuern? Vielen Dank für Einschätzungen im Voraus.
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