Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem bei der OSS-Meldung. Mein Mandant nutzt FBA von Amazon und zugleich den Service, dass Amazon, die OSS-Meldungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe bei den jeweiligen Lagerländern meldet. Zugleich betreibt mein Mandant einen eigenen Online-Shop. Hier werden auch Fernverkäufe von Deutschland aus in die EU-Länder getätigt, so dass diese ebenso über OSS zu melden sind. Habt ihr Erfahrung wie nun beide Datensätze in einer Meldung berücksichtigt werden? Derzeit wird zwar eine Meldung über den Service von Amazon abgegeben, aber es müssten ja zusätzlich in diese Meldung noch die Daten aus den Fernverkäufen des eigenen Online-Shops. Eine "zweite" Meldung ist ja m. W. nicht zulässig und so befürchte, dass diese nicht angenommen wird bzw. sogar die Zahlung dazu wieder zurückgeht. VIELEN DANK für Eure Erfahrungen.
... Mehr anzeigen