Die Frage, wozu eine Volltextsuche nützlich sein könnte, verwundert mich sehr. (Alle Kommentare haben wir nicht gelesen.) Natürlich stellt sich die Frage nicht, wenn beim Mandanten alle Vorsysteme professionell eingerichtet und verwendet werden würden, wenn überhaupt maschinelle Vorsysteme Verwendung fänden. Schließlich betreuen wir Steuerberater eben Unternehmen solcher Größen, die sich nicht eine professionelle kaufmännische Abteilung leisten (können) und der StB diese Funktion übernimmt. Oft genug ist deshalb für unsere Arbeit der Beleg das einzige sichere und zugängliche "Vorsystem" als Verbindung zum Geschäftsvorfall. Wir nutzen schon seit mehr als 10 Jahren DATEV DMS zum digitalen Buchen und sind im Frühjahr 2019 fast komplett auf Belege Unternehmen Online umgestiegen. Da wir aber die Volltextsuche u.a. zur Sortierung von Belegen bei deren Erfassung ins DUO sowie bei der Aufklärung von Geschäftsvorfällen, die sich in unterschiedlichen Belegen wiederfinden, nicht missen möchten, holen wir alle im DUO erfassten Belege des Posteingangs nach deren Verarbeitung über Kanzlei-Rechnungswesen Mandant ergänzen ab. Anschließend stellen wir sie im DUO Belege wieder bereit und verschieben sie in ein gesondertes Verzeichnis im DUO Belege Belege abgeholt und zu buchen. Somit befinden sich alle Belege mit einer identischen Beleg-ID von DUO sowohl im DUO Belege als auch im DATEV DMS, das eine Volltextsuche jederzeit sicherstellt. Wir buchen immer digital die DUO Belege und schreiben die Buchungsinformationen nicht nur ins DUO Belege zurück, sondern zusätzlich auf alle Belege im DATEV DMS. Wir würden gern auf dieses zusätzliche Handling verzichten, sobald die OCR im DUO Belege verfügbar wäre. Die Akzeptanz der Mandanten für DUO Belege würde sich merklich erhöhen, wenn sie ihre Belege dort mit Volltextsuche durchsuchen könnten. Das wäre wirklich aus Mandantensicht ein Verkaufsschlager. Ein DMS hat eben viele andere Aspekte. Zur Vorbereitung von Gerichtsprozessen ist eine Zusammenstellung von Unterlagen mit Hilfe der Volltextsuche ebenfalls sehr effizient. Auch von Freiberuflern und insbesondere Künstler kann man lediglich Belege und oft ungeordnet erhalten. Erst bei der Durchsicht der Belege erkennt man Muster, die eine sinnvolle "digitale" Vorsortierung ermöglichen, um später effizienter buchen zu können. Wir paginieren alle Belege wie angeliefert mit einer laufenden Nummer durch. Diese Nummer ist gleichzeitig der Gebuchtstempel und anhand dieser Belegnummer kann jeder Beleg im Original schnell gefunden werden, falls ein Betriebsprüfer das Original vorgelegt bekommen möchte. Der Stempel dient auch zur Vollständigkeitskontrolle sowie verhindert er, uns nachträglich Belege "unterzuschieben", die wir vermeintlich nicht gebucht hätten (Einzelfälle von spezielle Mandanten). Auf diese Weise ist auch der Übergabestatus (unsortiert) ggf. für Abrechnungsfragen mit dem Mandanten kommunizierbar. Viele Mandate akzeptieren dann Extrakosten für die Belegbearbeitung, weil sie sich selbst damit nicht beschäftigen wollen. Kurze Beispiele: 1. Auffinden aller Taxibelege und Erfassen Taxi in Notiz zum Beleg, so lassen sich die Belege einer Aufwandsart im "Stapel" leichter und schneller buchen. Das geht natürlich mit allen gleichartigen Belegarten, die auf das gleiche Aufwandskonto gebucht werden müssen. 2. Bei Reisen von Künstlern lassen sich zusammengehörige Belege zu einem Konzertort leichter zusammenführen. Insbesondere bei Auslandskonzerten in vielen unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen DBA hilft das sehr. 3. Sog. Aufarbeitungs-Mandate: Mandant sucht Hilfe nach Insolvenzantrag des Finanzamtes. USt-Rückstände von TEUR 40 mehrerer Monate wegen Unterlassen des Vorberaters. Katastrophaler Buchungsstand der zwei Vorjahre. "Unbetreute" Steuerfachangestellte des Vorberaters liefern keine verwertbaren Informationen, da keine Belegverknüpfung im Rewe. Konto ungeklärte Posten Saldo TEUR 80! Maximal 4 Wochen Zeit zur Bewältigung, da Insolvenzgutachter schon im Spiel. a) Übernahme aller Daten über Sicherungskopien. b) Scannen aller verfügbaren Belege für zwei zurückliegende Jahre + 6 Monate laufendes Jahr. c) Buchen laufendes Jahr. Volltextsuche allein ermöglicht es, schnell ohne zeitaufwendige Kommunikation mit dem Mandanten einen Überblick über die Geschäftstätigkeit des Mandates zu erhalten. d) Feste Zusagen hinsichtlich Abgabe aller Steuererklärungen waren nur so ans Finanzamt möglich, sodass Vertrauensbasis hergestellt werden konnte. Fazit: Mandant konnte dann richtig ermittelten USt-Rückstände mit Erstattungsansprüchen der anderen Steuern der Vorjahre verrechnen. Nach 6 Wochen harter Arbeit zog das Finanzamt den Insolvenzantrag zurück. Der Mandant erhielt eine effektive Steuererstattung von EUR 6.000 und das Insolvenzverfahren wurde erst gar nicht eröffnet, weil wir laufend nach Fortschritt unserer Arbeiten Informationen lieferten, sodass damit schon dem Gutachter vermittelt werden konnte, dass kein Insolvenzgrund bestand. Ohne Volltextsuche in den übergebenen Belegen wäre das Ergebnis in dieser Zeit unmöglich gewesen. Das Mandat war jahrelang ungeordnet und der Mandant war vom Vorberater in dieser Hinsicht nicht "erzogen" worden. Der Mandant wiederum verließ sich blind auf seinen StB und kümmerte sich kaum ums kaufmännische. Wir könnten noch viele andere Beispiele aus der Praxis anführen, wen wir in Ruhe über unsere Mandate nachdenken würden. Wir können jedenfalls versichern, dass wir immer die Möglichkeit der Volltextsuche aller Belege sicherstellen werden, selbst wenn es nicht mit DATEV-Bordmitteln mehr möglich sein würde. Wir würden in diesem Falle in Absprache mit dem Mandanten Microsoft Sharepoint einrichten und dafür verwenden. Wir begrüßen außerordentlich die Entscheidung, die Volltextsuche in DUO Belege zur Verfügung zu stellen.
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