Sehr geehrte Damen und Herren, wie muss man mit der rückwirkenden Erstattung der monatlichen 100€ (Zuschuss des Freistaates Bayern wird 1:1 an die Eltern erstattet) durch die Einrichtungen an die Arbeitnehmer verfahren, wenn sich dadurch die Beiträge reduzieren, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher steuerfrei ausbezahlt hat? Beispiel: Kindergartenbeitrag 250€ mtl. Vom Arbeitgeber steuerfrei an Arbeitnehmer über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Jetzt im Juli hat der Arbeitnehmer von der Einrichtung 400€ (April bis Juli je 100€) Erstattung bekommen. Somit dürfte der Arbeitgeber ab April nur noch 150€ steuerfrei bezahlen. Meine Frage: muss bei den betroffenen Arbeitnehmern eine Korrektur ab April erfolgen? Ich habe bisher dazu nichts schriftliches gefunden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
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