Hallo, ich würde es einfach mal aus meiner Sicht beantworten. Ich muss aber vorab erwähnen, dass es sich hier um individuelle Abläufe handelt. Ich empfehle das offene Gespräch mit der Kollegin. @Elke1305 schrieb: Bereitstellen: Grosses Geheimnis. WANN stelle ich bereit? Wenn der Beleg eingegeben wurde? Der Beleg bezahlt wurde? Der Beleg der Bankkontobewegung zugeordnet wurde? Oder einfach jeden Freitag oder so? Steuerberaterin sagt nur, solange ich nichts bereitstelle, kann sie nicht buchen, danach ist es festgeschrieben. Ende der Infos. Sagt mir jetzt nicht wann. Hatten jetzt einen Beleg mit australischen Dollar, bereitgestellt und auf dem VISA-Beleg jetzt ist der Euro-Betrag anders. Sind nur 30 € insgesamt, aber könnte ja mal mehr sein. Genau aus diesem Grund nehme ich mir für jedes Neumandat ein Stunde "Onboarding-Zeit". Diese Frage ist tatsächlich sehr individuell und muss mit dem jeweiligen Steuerberater geklärt werden. Ich bitte bei größeren Buchhaltungen um die wöchentliche Bereitstellung, lasse aber die individuelle Abstimmung zwischen Mandant und Mitarbeiter zu. Kurzum: Es muss einfach für beide Seiten passen. Abläufe lassen sich optimieren. Gehälter: Steuerberaterin sagt sie KANN die Gehaltszahlungen in DUO bereitstellen, aber wenn was geändert werden muss, dann muss das auch dort geändert werden. Also wird das als normale Überweisung direkt bei der Bank gemacht. Das kann es doch eigentlich nicht sein, oder? Schwierig. Gerade in der Lohnabrechnung gibt es tatsächlich die eine oder andere Korrektur. Wenn hier stets die Zahldateien abgeändert werden müssen, kann das zum Chaos führen. Mit der von Ihrer Beraterin vorgeschlagenen Variante bleiben Sie von solch "internen Problemen" verschont. Monatsabschluss: Drückt sie normalerweise den Knopf oder sag ich Bescheid, wann alles drin ist. Was ist, wenn nicht alles drin ist? Hatten gestern noch Rechnungen für April bekommen. Ich verlange mit der letzten Bereitstellung eine Benachrichtigungsmail vom Mandanten (hierfür gibt es ein Häkchen im Bereitstellungsformular). Auch hier muss man sich individuell abstimmen. Bei Nachzügler-Rechnungen wird dieses Häkchen ebenfalls vom Mandanten betätigt mit Bitte um Änderung der Vormonats-BWA. @Elke1305 schrieb: Da ich es kenne "Keine Buchung ohne Beleg" habe ich jetzt für jeden Monat z.B. einen Auszug aus dem Mietvertrag genommen, um einen Beleg für die Mietzahlung zu haben. Ich wette jemand heult jetzt auf und hält mich für total zeitverschwenderisch. Geht das einfacher? Definitiv, der Mietvertrag ist mit einer Dauerrechnung vergleichbar. Einmal einreichen - fertig. @Elke1305 schrieb: Die gute Steuerberaterin hat uns auch 100€ in das Kassenbuch gepackt. Keiner weiß wie. Und wie das nochmal geht. Das geht in DUO unter Anwendungen (rechts oben) - Kassenbuch - erfassen. Nicht vergessen, den korrekten Monat zu hinterlegen! Ich würde Ihnen raten, einen einmaligen Termin für die Einführung in den Prozess zu vereinbaren. Sie werden im nächsten Monat sicherlich auch wieder allgemeine Rückfragen haben. Mir scheint, als gäbe es keine konkreten Absprachen. Solche Absprachen kosten einmalig Zeit, sind aber in Zukunft goldwert! Viel Erfolg!
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