Hallo Herr Herrmann, vielen Dank für Ihre Lösungsvorschläge! Es ist in der Tat so, dass die Lohnart 3600 nur dafür sorgt, dass die Entschädigung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der SV-Beiträge ist jedoch eine andere. Leider führt Ihr Lösungsansatz (den auch wir intern schon diskutiert haben), nicht ganz zum gewünschten Ergebnis. Im vorliegenden Fall sind die SV-Beiträge vom Arbeitgeber alleine zu tragen (der sie dann wieder erstattet bekommt). Leider gibt es die Möglichkeit der Abrechnung von SV-Beiträgen, welche der Arbeitgeber in voller Höhe alleine trägt, aktuell in Lohn und Gehalt nicht. Bei einer Abrechnung über z.B. die Lohnart 3880 werden AN-Beiträge ermittelt und auch im Beitragsnachweis oder auf der Lohnsteuerbescheinigung bestätigt, was so nicht korrekt ist. Wir prüfen aktuell den Aufwand für die Umsetzung einer Lohnart, bei welcher der Arbeitgeber die SV-Beiträge in voller Höhe trägt, und bitten um Verständnis, dass die Prüfung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Über das weitere Vorgehen werden wir informieren, sobald wir absehen können, bis wann wir eine Lösung zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen, Claudia Puchta Entwicklung Personalwirtschaft
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