@Jonas_Kreitschmann schrieb: wie bereits in meinem anderen Post hier geschrieben: Die Rechnungswesen-Archiv-DVD wurde für Prüfungen konzipiert und nicht zur Archivierung. Im Rahmen der Archivierung muss grundsätzlich der Mandant entscheiden, wie er vorgehen möchte. Zur Archivierung im DATEV Rechenzentrum bieten wir die Funktion „Mandant inaktiv setzen“ an. Sehen Sie hierzu DATEV-Rechenzentrum: Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center sowie DATEV Unternehmen online - Mandat inaktiv setzen - DATEV Hilfe-Center. Dies wird einmalig bepreist und ist somit nicht von künftigen Preismaßnahmen betroffen. Der Mandant ist hier dann 14 Jahre sicher und muss sich um nichts weiter kümmern. Entscheidet der Mandant sich dafür, dass er sich selbst um die Archivierung kümmern möchte, muss er auch entscheiden, welche Daten er in diesem Kontext haben möchte/braucht. Dies können dann beispielsweise Exporte der Buchungsstapel in ASCII oder csv, bestimme Auswertungen oder auch der Prüfungsdatendownload mit den Belegen sein. Entscheiden muss letztendlich der Mandant. Ich schließe mich meinen Vorschreibern an. Die Aussage, die „Archiv-DVD“ war nie zur Archivierung konzipiert wirkt gestellt. Nach meiner Einschätzung wurde doch schlicht die Entwicklung der notwendigen Lesesoftware aus Gründen eingestellt. Warum genau ist die Archiv-DVD nicht zur Archivierung geeignet? Warum genau wird die DVD bei Lohn und Gehalt nach wie vor als das einzig mögliche Archiv-Medium angeboten? Es mag ja irgendwie gute Gründe geben. Aber warum so inkonsequent? Worin unterscheiden sich denn die aufbewahrungswürdigen Daten zwischen Rewe und Lohn und Gehalt? Wer kann mir das mal verständlich erklären? Von DATEV bisher keiner. Erst vorletzte Woche im Telefonat bezüglich LuG versucht, das herauszubekommen. Immer wieder: ja da müssen Sie sich eine DVD bestellen, wenn Sie das archivieren wollen. Die Archivierung im RZ ist nämlich keine Archivierung (sic!). Dieser Prozess dient lediglich der Vorbereitung zur Erstellung einer DVD. Aha. Ich fasse mal zusammen. In LuG kann ich Daten zur Archivierung ins RZ senden, habe dann aber kein Archiv, sondern kann mir die Daten dann dort gegen Gebühr auf DVD schreiben lassen (=Archiv). Aktuell nur längstens noch für 2014, nicht älter. Will ich also ältere Daten konservieren brauche ich eine DVD. In LuG ist die DVD also das Archiv. In Rewe kann ich mir eine Archiv-DVD erstellen lassen, habe dann aber kein Archiv (lt. aktueller DATEV-Aussage). Dafür komme ich grundsätzlich auch an ältere Jahre ran. Nach Einstellen des Produktes „DVD“ (eigentlich nur der Lesesoftware), kann ich nur noch csv-Dateien erstellen für ein Archiv. In Rewe ist die DVD also NICHT das Archiv. Angeblich noch nie gewesen. Soweit richtig, @Jonas_Kreitschmann ? Ich bin nämlich hinreichend verwirrt. Und weiter für die Zukunft: Wo hat der Mandant denn da jetzt „die Wahl“ wie Sie schreiben? Es ergibt sich der aufzubewahrende Inhalt aus den GOBD, Stichwort progressive und retrograde Prüfungsmöglichkeit. Gerade im Hinblick auf das, was nächstes Jahr so richtig los geht, braucht es doch auch z.B. nach Geschäftseinstellung eine komfortable Möglichkeit, an die digitalen Belege zu gelangen. Sehen Sie das anders? Bleibt da DUO die erste Wahl oder empfehlen Sie Markplatz-Partner als dauerhaften Ersatz?
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