Hallo zusammen, Aber stimmt, wenn man es jetzt anpasst, dann ist es wohl "nur" noch ein Portal-Abruf mit Benachrichtigungsmail. Anbei ein kleines Abenteuer in der entsprechenden Kombination aus mitgliedsübergreifendem Zugriff, mehrere Unterbeaternummern auf einem Mandanten-System und Mandant im mitgliedsgebundenem Direktgeschäft: Zusätzlich konfus macht es einige Mandanten im mitgliedsgebundenen Direktgeschäft nun, dass sie offenbar ohne richtig wahrgenommene / wahrnehmbare Mitteilung auf Bereitstellung über Portal-Abruf umgestellt, und nun erstmalig per Mahnung daran erinnert werden, dass dort eine Rechnung liegen könnte, die dann dort aber gar nicht abrufbar ist, denn: Wenn man dann noch Sonderkonstellationen hat wie z.B. Unterberaternummern über die von besagtem Selbstbucher-Mandanten über ein Anmeldemedium eines anderen Mitglieds (zwar mit ausreichend konfigurierten Rechten) auf die Service-Anwendungen zugreifen will, oder aber wenn es sich um eine weitere mitgenutzte Unterberaternummer in der selben Mitgliedschaft handelt, aber mit einem Medium das auf jeweils einer anderen Unterberaternummer der selben Mitgliedschaft bestellt wurde anschließend auf "Aufforderung der DATEV" auf die Serviceanwendungen zugegriffen wird, wird es "besonders" lustig: Scheinbar wird dann nämlich alles was in den Berechtigungen in der Rechteverwaltung online unter Serviceanwendungen/Rechnungen steht - sei es für das Medium des fremden Mitglieds auf anderer Unterberaternr.-Medium konfiguriert oder aber auf weiterer Unterberaternummer derselben Mitgliedschaft - beim Endanwender mit gestecktem SmartCard-Medium alles ignoriert: die Rechnung erscheint einfach nicht im Online-Portal.... Die DATEV darauf per Servicekontakt mit Eilservice angesprochen liefert mir folgendes bemerkenswertes Feedback: DATEV: "Rechnungsdaten von Mandanten-Beraternummern können generell nur mit Medien eingesehen werden, die auf der jeweiligen Beraternummer aktiv sind. Übergreifende Rechte sind hier nicht ausreichend oder technisch vorgesehen. Als Alternative zur SmartCard bietet sich daher an, SmartLogins auf den Beratenummern zu bestellen. " Ich vermutete daraufhin (wg. dem quasi-halluzinatorisch anmutenden Schwadronieren vom SmartLogin an dieser völlig unpassenden Stelle - zumal dort die Rechte ja genauso definiert sind wie unter einer SmartCard und längst unter dem DATEV-Benutzer bzw. der gemeinsamen Identität hängen dürften), dass mir hier wohl ein ChatGPT-ähnliches Sprachmodell statt ein echter Support aus Fleisch und Blut geantwortet hatte und hakte dann aber doch nochmal nach: ich daher: "das verstehe ich noch nicht ganz: handelt es sich hier um einen Bug? Immerhin kann ich doch auf den Medien / Benutzern offensichtlich auch wie bei den übrigen Anwendungen als Kanzlei über die Zugriffsrechte auch den Zugriff auf ander Unterberaternummern erlauben (z.B. auf DUO / Belege Online andere Unterberaternr. , wenn diese eben auch im Zugriff des Mandanten sind / sein sollen). Worin liegt diese Einschränkung begründet? Ist diese irgendwo dokumentiert? Wenn nein, kann ich die unterschiedliche Handhabung und die Möglichkeit der Rechtedefinition (siehe Screenshot) die dann aber doch nicht wirkt, nicht nachvollziehen. Bzw.: wieso ist dann überhaupt vorgesehen, dass wir an der Stelle bei den Serviceanwendungen auch weitere Unterberaternummern bei SmartCard-Medien von Unterberatern (=Mandanten, die DATEV DUO oder eben DATEV-Software nutzen) hinterlegen?" Die bemerkenswerte Antwort darauf: DATEV: "um einen Fehler handelt es sich bei Ihrem ersten Punkt nicht. Wir warten hier noch auf eine Rückmeldung aus den entsprechenden Fachabteilungen um Ihnen eine zufriedenstellende Antwort geben zu können." Auf eine verbindliche Antwort von diesen Fachabteilungen warte ich nun schon seit über einer Woche.... DATEV verwies ansonsten im gleichen Servicekontakt auch nochmal in der letzten Antwort auf o.g. Rückfragen auf die Service-Anwendungen-Online mit diesem Link: (https://www.datev.de/web/de/mydatev/datev-cloud-anwendungen/service-anwendungen-online/), dort könne der Mandant ja auch selbst seinen Übermittlungsweg auswählen. Wir als Kanzlei dürften das nicht, obwohl wir eine Vollmacht zur Erteilung von Aufträgen hinterlegt haben... ¯\_(ツ)_/¯ Während ich dann nochmal in allen Info-Dokumenten nachgeschaut habe, machte mich plötzlich ein anderes Mandat darauf aufmerksam, dass es noch weitere Übermittlungswege gibt, die nicht alle auf dem o.g. Service Anwendungen Online-Link angegeben sind, auf den mich der Support zuvor verwiesen hatte. Es gibt noch das Info-Dok. https://apps.datev.de/help-center/documents/1080680 , worin gleich sechs (!!!) aktuelle (zuletzt aktualisiert am 06.03.2025 !) Übermittlungswege aufgeführt sind: Folgende elektronische Zustellwege stehen für den Empfang der DATEV-Rechnung zur Verfügung (direkt aus dem Info-Dok. herauskopiert): DATEV Unternehmen online (DATEV Belege online) Service-Anwendungen (DATEV Rechnungsdaten online) E-Mail (verschlüsselt/unverschlüsselt) XRechnung (für öffentliche Auftraggeber) DATEV SmartTransfer E-Rechnungsplattform. Ähem.... abgesehen davon, dass ich mich langsam frage was das wohl zu bedeuten hat, dass weder die Serviceanwendung Online noch der Support auf alle sechs Varianten in o.g. Fall hinweist möchte ich noch eine Konstellation einbringen, bei der dann sowohl die empfohlene Bereitstellung über DATEV Unternehmen Online / Belege Online, als auch über den Benachrichtigungslink und die Service-Anwendungen eher behindert und irreführend sein dürften: Der Mandant von uns setzt die Belegfreigabe i.V.m. DATEV Mailupload Online und Exchange-Server-Weiterleitungsregel ein (ja, nicht die Umleitung, sondern die automatisierte Einzel-Weiterleitung, also die die funktioniert und bei der entgegen aller RFC-Standards der Absender durch die eigene Adresse des Mandanten ersetzt wird 😉 siehe https://apps.datev.de/help-center/documents/1037960 ). Mails an rechnung@fiktivermandant.de werden also von dessen Exchangeserver per Serverregel auf einem dedizierten Postfach so an die kryptische DATEV-Mailupload-Zieladresse weitergeleitet, dass deren Absender widerum rechnung@fiktiviermandant.de ist welche in die White-Liste der zulässigen Absender eingetragen ist. Das funktioniert auch im Moment endlich... ganz gut bis sehr gut sogar, solange der Mandant Exchange Server oder - mit gewissen Anpassungen auch - Exchange 365 einsetzt. Nun aber zur DATEV-Rechnung i.V.m. DATEV Belege Online bzw. DATEV Belegfreigabe (Comfort) beim Selbstbucher: Kein Wort zur Belegfreigabe / Belegfreigabe comfort in o.g. Infodokument 1080680 oder auch sonst wo. Es dürfte selbstredend klar sein, dass ein Mandant mit Belegfreigabe comfort erwartet, dass die Rechnung der DATEV wie alle anderen Rechnungen ebenso durch den hinterlegten mehrstufigen Freigabeprozess laufen muss. Also überlegt sich der Mandant nun gemeinsam mit uns, ob er auf den o.g. Käse verzichtet und einfach die im Info-Dok. zitierte Zustellvariante E-Mail unverschlüsselt an die gewählte Umleitungs-Mail zustellen lässt.... ....während ich mir noch überlege wie, finden wir aufgrund des Feedbacks eines weiteren anderen Mandanten gemeinsam sogar ein passendes Service-Formular (allerdings in keinem der o.g. Info-Dokumente, sondern nur über Umwege): https://serviceformulare.datev.de/link/ShowDoForm?FormID=8084 Warum nur frage ich mich, ob wir die ersten sind, die eine elektronische von DATEV ausgestellte eRechnung direkt in die digitale Belegfreigabe bringen wollen.... Um ganz sicher zu gehen habe ich - wieder mal auf unsere Kosten - einen neuen Servicekontakt eingestellt und folgendes gefragt: ich: " Demnach gibt es nach wie vor für selbstbuchende Mandanten im mitgliedsgebundenen Direktgeschäft - wenn ich das richtig verstehe - die Möglichkeit, die DATEV-Rechnung als ZUGFeRD/PDF in einer unverschlüsselten Mail zu empfangen und man kann über das https://serviceformulare.datev.de/link/ShowDoForm?FormID=8084 durchaus hinterlgen, dass für die genannte Unterberaternr. tatsächlich auch die Rechnung unverschlüsselt per Mail zugestellt wird. Das wäre ja dann ein weiterer vierter Weg gegenüber den urspr. dreien aus der Serviceanwendung, den wir ggfs. auch nutzen könnten, um über DATEV Mailupload Online widerum die DATEV-Rechnung der Belegfreigabe comfort zuzuführen. Und wenn ich das richtig sehe, könnten wir sogar als Kanzlei das Serviceformular bei vorliegender Vollmacht für unseren Mandanten einstellen, wenn dieser dies nicht selbst hinbekäme. Falls es eine anderen / best practice Weg aus Ihrer Sicht gibt, dass die elektronische Rechnung der DATEV nun auch direkt in die digitale DATEV Belegfreigabe comfort-App eines bestimmten Mandanten der Unterberaternummer bereitgestellt wird, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid." Auf die Antwort warte ich zur Stunde noch.... Ob es also auch einen Weg gibt, bei dem eine DATEV-Rechnung direkt und ohne Umwege, Los und 4.000,- Taler Spielgeld einzuziehen einfach so die DATEV-Rechnung in die Belegfreigabe comfort stellt und dann der hinterlegte Workflow greift bleibt im Moment noch offen.... Viele Grüße an alle Leidensgenossen, Bernd Wettstein P.S.: @andreashofmeister : über die eigenen Rechnungen der Kanzlei und die OS/2-IDVS-KIS-Drucksteuerung und die Kombination mit der Belegfreigabe comfort möchte ich heute lieber nicht mehr öffentlich ohne Anwalt und Therapeuten reden.... 😄
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