Hallo! Ich möchte für eine Arbeitnehmerin, die zum 31.05.2020 ausgeschieden ist, die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III erstellen und per DÜ übermitteln. Das Austrittsdatum habe ich eingegeben und auch sämtliche Angaben zur Kündigung sind eingetragen. Es kommt allerdings immer die Fehlermeldung: Personaldaten/Beschäftigung/Fehlzeiten BEA: Die Auswahl im Feld "Grund" ist falsch. Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Laut meinem Verständnis muss in den Fehlzeiten doch gar nichts angegeben werden, da ich ja das Austrittsdatum hinterlegt habe. Bei der Arbeitnehmerin gibt es die Besonderheit, dass ich im Monat April (08.04.-23.04.2020) eine "Entschädigungszahlung wegen Quarantäne" abrechnen musste und dieses auch in den Fehlzeiten eingegeben habe. Kann es sein, dass deswegen die Arbeitsbescheinigung nicht erstellt wird? Ich habe versuchshalber die Fehlzeit mit der Quarantäne gelöscht und nochmal eine Probeabrechnung gemacht - dann wurde mir die Arbeitsbescheinigung erstellt, allerdings passen dann die Werte ja nicht mehr, da die Fehlzeit der Quarantäne nicht berücksichtigt wird. Wie kann ich diese Problematik lösen, sodass die Arbeitsbescheinigung elektronisch übermittelt wird?
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