Die von Ihnen genannten maximal EUR 3,10 können komplett ignoriert werden. Es handelt sich um eine Bewertungsvorschrift, wenn der Gutschein maximal EUR 6,67 beträgt, das eine Versteuerung nur mit EUR 3,57 erfolgen muss. Ok. Das heißt, die 3,10€ (bzw. in meinem Fall zahlt der Arbeitgeber 2,69€) fallen einfach unter den Tisch? Bisher hatte ich (15 x 2,69€) 40,35€ -steuerfrei- und (15 x 3,57€) 53,55€ -pauschal- oben in den Bruttowerten und -93,90€ unten als Folgelohnart in den Nettowerten. Das kann ich ja jetzt nicht mehr so abbilden. Dann lösche ich einfach die 40,35€ oben raus und nehme sie als monatl. Abzüge mit rein? So einfach? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach ignoriert werden kann.
... Mehr anzeigen