Versuche meine 1. Abrechnung in LuG richtig zu machen... Folgender Sachverhalt: Habe 2 kfm. Aushilfen u. 1 gew. Aushilfe, alle 3 haben einen Hauptarbeitgeber und bei uns einen Minijob max. 450,-- EUR. In diesem Fall ist der ZVK-Beitrag pausch. zu versteuern. Status ist richtig eingestellt (Arbeitnehmertyp 4 bzw.5). Das Häckchen bei Angaben zum Dienstverhältnis gesetzt. Bei der Probeabrechnung bekomme ich dann diese Meldung Hinweis #LN03519 Der Arbeitnehmer ist im Monat 01/2021 geringfügig entlohnt, wobei sein Einkommen in Höhe von 459,00 Euro die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 Euro übersteigt. » Überprüfen Sie den Sachverhalt. Der ZVK-Beitrag wird korrekt versteuert mit pausch. 2%, allerdings werden die Beiträge für die Bundesknappschaft von dem "vermeintlichen RV/SV Brutto" 459,-- (450,--+ 9,00 2%-ZVK-Beitrag = 459,--) errechnet, was dann auch den Hinweis erklärt, dass das Einkommen über 450,-- liegt, mir aber nicht weiterhilft..... Kann mir hier jemand helfen? Vielen Dank schonmal vorab
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