Es erfolgt offensichtlich ein automatischer Abgleich mit den beim FA hinterlegten Daten. Wenn diese nicht übereinstimmen, bekommt man folgende Rückfrage (hier ÜH2): Sehr geehrte Damen und Herren, in der Plausibilitätsprüfung Ihres Antrags sind folgende Fragen aufgetreten: Beim Datenabgleich mit der Bayerischen Finanzverwaltung ist aufgefallen, dass die im Antrag angegebene IBAN nicht mit der beim Finanzamt hinterlegten IBAN übereinstimmt. Gemäß den Programmbedingungen der Überbrückungshilfe darf zur Auszahlung des Förderbetrages ausschließlich die Kontoverbindung des Antragsstellers verwendet werden, die beim zugehörigen Finanzamt hinterlegt ist. Wir bitten Sie, uns die beim Finanzamt hinterlegte Kontoverbindung mitzuteilen und uns einen Kontoauszug zukommen zu lassen, der eine Buchung zwischen dem Antragsteller und dem Finanzamt belegt (nicht älter als 1 Jahr), die Steuernummer und den Firmennamen/Namen des Antragstellers ausweist. Alternativ können Sie uns ein Dokument des Finanzamts mit Angabe der hinterlegten IBAN, Steuernummer und Firmennamen/Namen des Antragsstellers zukommen lassen (IBAN muss vollständig erkennbar sein).
... Mehr anzeigen