Tja, die Sache mit dem Bargeld ist ja nur das Eine, jetzt das Andere: Ich bitte Sie deshalb, den Antrag in dieser Höhe zurückzunehmen. Dies dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Prüfungs- und Bescheidungsabläufe. Bitte nutzen Sie dafür untenstehenden Textbaustein und erklären Sie die Rücknahme über die Antwortfunktion auf diese Frage im Fachverfahren. "Hiermit nehme ich die Schlussabrechnung SAR1-1026255 betreffend den Antrag UBH3R-552591 i.H.v. 3663,00 Euro zurück." Bitte beachten Sie, dass für den Fall, dass Sie keine Rücknahme erklären, der Antrag um 3.663,00 Euro gekürzt und nur in Höhe von 31.798,52 Euro teilbewilligt wird. Daraus ergibt sich eine Rückforderung in Höhe von 13.345,49 Euro. Geil, oder??? Da wird einem dann noch dringend empfohlen, dem Antragsteller doch die Basis für ein mögliches Klageverfahren zu entziehen. Anschließend dann quasi eindringlich vor den negativen Konsequenzen gedroht, wenn man das nicht tut. Mal im Ernst: Bin ich da zu empfindlich, wenn ich der Meinung bin, dass das schon fast an eine Art Nötigung grenzt. Zumindest versuchte **bleep**e,,,,sorry.... Den Satz, den ich jetzt bereits geschrieben hatte, habe ich wieder gelöscht, war mir strafrechtlich zu relevant, auch wenn alles, was ich hier schreiben, ja nur Ausdruck meiner persönlichen Meinungsfreiheit ist. Werde erst morgen auf die Rückfrage antworten, ist besser so............. ###kopfschüttel###
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