Die Frage ist zwar schon relativ alt aber immerhin noch nicht beantwortet. laut FAQ Punkt 2.4 Abs. 3 heißt es: "Sämtliche betriebliche Fixkosten [...] sind nur dann förderfähig, wenn sie vor dem 1. Juli 2021 privatrechtlich bzw. hoheitlich begründet worden sind [...] Davon ausgenommen sind Fixkosten, die nach dem 1. Juli 2021 entstehen und betriebsnotwendig sind, beziehungsweise zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind (z. B. Leasingverträge, die ausgelaufen sind, und ein vorher vorhandenes, erforderliches Objekt (z. B. Fahrzeug) durch ein neues ersetzen). Dabei sind maximal die Kosten in bisheriger Höhe ansetzbar." Ich denke also, dass sowohl die neue Leasingrate und Leasingsonderzahlung im jeweiligen Fördermonat gedeckelt sind auf maximal die Höhe der alten monatlichen Leasingrate.
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