Ich soll bei einem AN einen überlassenen Firmenwagen mit Fahrtenbuch abrechnen. Der AN leistet auch eine Zuzahlung für die laufenden Kosten. Ich würde - so ja auch die herrschende Meinung in diversen Zeitschriften etc. - im laufenden Jahr eine Pauschale (angelehnt an die 1%-Regel) versteuern und am Jahresende glatt ziehen. Kann man Mitte Dezember einen Saldenstrich ziehen und den Rest im Folgejahr abrechnen oder lieber mit dem Januar-Lohn schlussrechnen? Vorab bereits Danke!
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