Hallo MissCdW_Berlin, Ihre Anfrage hört sich speziell an, so dass ich Ihnen nicht pauschal antworten kann. Es gibt keine Möglichkeit, das Schaltjahr abzuschalten. Die Zinsberechnung ist abhängig von der Tageberechnungsmethode, d.h. von der Methode, welche die Anzahl der Zinstage für eine Zeitspanne ermittelt. Beigefügtes Dokument erläutert, wie Sie in Finanzanalyse das Zinsjahr festlegen, das die Anzahl der Zinstage für eine Zeitspanne bestimmt. Falls das Dokument (https://apps.datev.de/help-center/documents/9218164), Ihre Frage nicht beantwortet, sollten wir uns Ihren Vorgang anschauen. Bitte buchen Sie über unseren Terminservice Wirtschaftsberatung einen Rückruftermin. So lässt sich Ihr Anliegen bestimmt schnell klären. Hier der Link zum Terminservice: Wirtschaftsberatunghttps://www.datev.de/web/de/service-und-support/service-wirtschaftsberatung/ Mit freundlichen Grüßen Stefanie Lamm Service und Lösungen Beratung DATEV eG
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