Hierzu habe ich eine Frage: ist es nicht so, dass die Pauschale für die Zeit bezahlt wird, die benötigt wird, um auf die Baustelle zu fahren? Ergo: die Pauschale muss bezahlt werden, egal ob der Arbeitnehmer selbst zur Baustelle fährt oder im Sammelfahrzeug des Arbeitgebers?! Für mich stellt sich die Frage, wie die Umsetzung erfolgt, wenn die Arbeitnehmer bisher einen höhere Bruttolohn hatten. Muss dann ab 2023 der Bruttolohn um den bisherigen Anteil reduziert werden und stattdessen die Pauschale bezahlt werden. Ich weiß, dass DATEV dazu keine Stellung beziehen kann, da es sich hierbei um Rechtliches handelt. Aber vielleicht weiß jemand Bescheid, der sich im Baulohn bisschen besser auskennt als ich?
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