Hallo, woher die Daten des anderne Anbieters kommen, kann ich natürlich nicht sagen. Ich kann das technisch auch nicht beurteilen. Fakt ist, dass dort umfangreiche Protokolle vorhanden sind und man die benutzen kann. Vollständige Rechtssicherheit werden ihnen diese Anbieter vermutlich nicht garantieren (, jedenfalls soweit es mir bekannt ist). Der aktuelle Zustand bei der DATEV ist aber m.E. nicht zeitgemäß. Für mich bietet sich aber der Vergleich mit der "realen Welt" an. Dabei entspricht die vom Softwareanbieter erstellte Bescheinigung ungefähr dem Einwurfeinschreiben bzw. der Einlegung in den Briefkasten per Bote und die Bestätigung nach § 130a V ZPO ungefähr dem Einschreiben mit Rückschein. Wenn ich bei der Post ein Einwurfeinschreiben aufgebe und dann die von meinen Dienstleister erstellte Einlegebestätigung vorlege (die kann ich auch zeitlich beschränkt abrufen), genügt das für den Nachweis der Zustellung eines Schreibens idR. Welchen Inhalt das Schreiben hatte, muss ich dann ggf. auf einem anderen Wege nachweisen. Wenn ich eine von meinem Dienstleister DATEV erstellte Bescheinigung habe, die den maßgeblichen Zeitpunkt bescheinigt, habe ich doch die entsprechende Situation. Auch hier kommt die Bescheinigung wie beim Einwurfeinschreiben von meinem Dienstleister. Und wenn diese Bescheinigung noch etwas über die versendeten Inhalte aussagt und automatisch gespeichert wird, schadet dies ja nicht. Das gilt auch für die Bestätigung meines Anbieters, dass der Empfänger ihm gegenüber sogar den Zugang bestätigt hat (und in diese Richtung verstehe ich die vom Softwareanbietere erstellten Bestätigungen). Wenn ich die Bescheinigung meines Anbieters in der Akte habe und in der mV vorzeigen kann, ist das jedenfalls erheblich besser als irgendwelche technischen Ausführungen machen zu müssen oder im Gerichtssal zu versuchen eine stabile Verbindnug zum DATEV-Server herstellen zu müssen (mal ganz davon abgesehen, dass ich den Ausgangskorb mit den ganzen Daten in anderen Angelegenheiten sicher nicht vorzeigen). Denken muss man zudem auch an Kolleginnen und Kollegen, die sich um den Versand selbst nicht kümmern. Wie von Herrn Müller erwähnt ist entscheidend immer der Anwender. Dem sollte es doch aber möglichst einfach gemachte werden und zwar jetzt und nicht erst wenn jemand anders noch irgendwelche Vorarbeiten beendet hat. Wenn dem Anwender bewusst ist, dass vielleicht die letzte Sicherheit noch fehlt und es irgendwann noch bessere Lösungen gibt (warten auf die Schnittstelle), kann er jetzt entscheiden, wie er damit umgeht. Die Datev kann ja weiter den Export über den Webclient empfehlen. Dann kann man entscheiden, ob einem die vom Programm erstellte Bestätigung genügt oder man generell oder nur bei bestimmten Fristen zusätzlich noch das Protokoll aus dem Webclient abrufen möchte. Beste Grüße K. Kiesel
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