Hallo @metalposaunist , hier eine Antwort auf die Frage zur Berechnung des Lohnimportdatenservices/ Lohnauswertungsdatenservice. Mit der Bestellung der Produkte Lohnimportdatenservice bzw. Lohnauswertungsdatenservice erfolgt die Berechnung der beiden Produkte für die registrierte Beraternummer und Mandantennummer. Dabei kann der jeweilige Service auch mehrmals genutzt werden für den mehrmaligen Import der Lohndaten oder auch für den mehrmaligen Abruf von Lohnauswertungen). Das abrufende Partner-System ist dabei irrelevant. Das bedeutet: Wird z.B. der Lohnimportdatenservice im Zusammenspiel mit Personio und vielleicht noch im Zusammenspiel mit einem Zeiterfassungssystem genutzt, so wird der Lohnimportdatenservice trotzdem nur einmal im Monat berechnet. Viele Grüße, Matthias Krug DATEV eG
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