@AST-W- schrieb: Bedeutet das, das wenn ein Unternehmen erst ab 01.09.22 besteht, das die AN die Auszahlung der EPP auch um 1 Monat nach hinten schiebt? Also bei der Septemberabrechnung die Werte für die EPP für die Lohnsteueranmeldung September hinterlegt, dann im Oktober die Pauschale über den Lohn ausgezahlt wird? Ich habe einen Betriebsübergang zum 01.09.22 an einen anderen Pächter und weiß nicht wie ich es mit der EPP machen muss. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus. Vorschlag: Klären Sie mit dem FA, ob dort die Abgabe für das III. Quartal 2022 möglich ist und ab 10/2022 dann monatlich. Dann könnten Sie die Erstattung der EPP in die LStA für das III. Quartal 2022 aufnehmen.
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