Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe, aber ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor. Die Auswahlmöglichkeit, ob die RV oder KV nach Gleitzone abgerechnet werden soll, gab es früher einmal. Seit Juli 2019 ist es aber so, dass das Arbeitsverhältnis vorausschauend betrachtet werden muss, ob es sich um einen Midijob handelt. Man ist verpflichtet, dieses anzuwenden, ansonsten korrigiert der SV-Prüfer das dann zu gegebenem Zeitpunkt. Es ist ja so, dass der Arbeitnehmer verringerte SV-Abgaben abführt, während der Arbeitgeber die regulären Beiträge zur SV abführt. Wenn es Dir aber um die Umsetzung im Lohnprogramm geht, gibt es Dokumente wie beispielsweise dieses hier DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1028696 . Viel Erfolg
... Mehr anzeigen