Mir geht es gerade genauso in Sachsen: dort gibt es aber 4 Mögliche Konstellationen: 1)Einfamilienhaus z.B. BJ 1965, eine Flurstücksnummer mit z.B.400 m² Wohnbaufläche mit Bodenrichtwert , 3000 m² Landwirtschaft und je nachdem mit Ertragswert oder auch mal gar nichts - warum auch immer. Landwirtschaft ist eine Wiese ohne Zufahrten, kann quasi nicht genutzt werden außer eben als Grünland falls sich jemand findet der es für die Tiere nutzen will. Es gibt nur 1 Einheitswertkennzeichen. Was tun? Ich bin fast geneigt 2 Steuererklärungen mit dem gleichen Einheitswertkennzeichen abzugeben. Hat das schon mal jemand probiert, funktioniert das erstmal technisch? 2) eine Wiese wirklich ohne jedes Gebäude ist mit Grundsteuer B veranlagt worden, hat dafür jemand eine Erklärung? 3.) fast wie 1.) aber hier ist die landwirtschaftliche Fläche mit einem extra Einheitswert-Kennzeichen veranlagt und mit einer Ertragsmeßzahl. Der Teil ist also ganz einfach. 2. Grundsteuernummer für die Wohnbaufläche auf dem gleichen Flustück, deklariert als Teil von 1141/5. Nur hier kommt zur Wohnbauafläche noch 1000 m² Freizeit und Erholungsfläche hinzu. Hier habe ich solange gesucht bis ich eine Tabelle des Gutachterausschußes unseres Kreises gefunden habe die u.a. einen Wert für Freizeit- und Erholungsflächen, Gartenland in der Spanne von 4,35 bis 4,65 €/m² ausweist. Ich habe jetzt kurzentschlossen 4,50 € angesetzt, man muss ja mal weiterkommen. Mal schauen ob das Finanzamt da mitgeht. 4.) Jetzt wird es ganz verrückt, und ich hoffe mir kann einer helfen: Wie 1:) also Einfamilienhaus und Landwirtschaft und eine landwirtschaftlich genutzte Scheune, die im Rahmen der Erbfolge an das 2. Kind übertragen wurde. Das ist ja, wenn ich nicht ganz falsch denke ein fremdes Gebäude auf meinem Grund. Wie kriege ich das alles in eine Steuernummer? Oder denke ich nur zu kompliziert?
... Mehr anzeigen