Gilt das auch in BaWü? Ich habe eine Mandantin mit einem Mehrfamilienhaus (erstes Aktenzeichen) mit Anteil an der angrenzenden Privatstraße. Die zugehörigen Garagen befinden sich auf der anderen Seite der Privatstraße (zweites Aktenzeichen), eigene Hausnummer und ebenfalls anteilige Privatstraße... Das dumme ist nun, auf dem Infoschreiben vom FA für das MFH sind nun alle drei Flurstücknummer vermerkt (MFH / Garage / Privatstraße). Auf dem Infoschreiben für die Garage sind zwei Flurstücknummern drauf (Garage / Privatstraße). Gebe ich nun eine Feststellungserklärung ab, da einheitliche Nutzung (die Garagen werden an die Wohnungsmieter vermietet) oder muss ich zwei Erklärungen abgeben ? Dann habe ich doch für das Garagengrundstück keine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken und somit keine Minderung der Steuermesszahl.
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