Wir sind da auch nicht im Widerspruch - mache ich genauso hier in S-H wie mit dem Bonner FA besprochen. Ich habe allerdings auch einen Fall, wo ein Wohnungseigentumsbesitzer für seine 2 Zimmer-Wohnung 2 TG Plätze erworben hat und noch 3 weitere, die er fremdvermietet. Das FA möchte gerne 6 Feststellungserklärungen haben. Ich habe jetzt eine Erklärung (Bundesmodell) der Wohneinheit abgegeben mit 5 Garagenplätzen und dem FA separat schriftlich mitgeteilt, dass die anderen 5 EW-Azen mit der Wohneinheit abgegolten sind und gelöscht werden können. Bin sehr gespannt und kann es kaum erwarten, was für Reaktionen von der Bewertungsstelle kommen werden.
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