Guten Morgen! Sie müssen bei der Auszahlung von Restgehalt eh die Erben über die Steuermerkmale des Verstorbenen abrechnen, daher ist erstmal deren Status irrelevant. Und auch wenn der abzurechnende Betrag zu niedrig ist, um steuerlich relevant zu sein, können Sie m.E. die Abrechnung ohne Steuermerkmale gar nicht machen. Da meckert Datev. Ich kann der Einfachheit halber die Steuermerkmale des Verstorbenen nehmen. Müssen nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Da ich sonst ja statt 2x die Erben, 4x die Erben (2x mit Merkmalen des Verstorbenen, 2x mit den eigenen) anlegen müsste, wäre das aber keine Vereinfachung für mich. Ist in diesem Fall aber auch völlig irrelevant, weil 4/1 sowieso das gleiche wäre. Die Steuer-IDs der Erben habe ich auch, ohne Steuermerkmale will ich nicht abrechnen. Darum geht es mir nicht. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es korrekt ist, dass keine Steuern gezogen werden.
... Mehr anzeigen