HAllo zusammen, wir haben eine Arbeitnehmerin, welche bei meinem Mandaten zum 31.3. gekündigt wurde. Es gab ein Arbeitsrechtverfahren, bei welchem eine Abfindung vereinbart wurde. Diese ist aber nicht das Thema. Die Mitarbeiterin hat noch einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, welche ich mit der eigenen Lohnart zur Lohnart 203 abgerechnet habe. Im Monat März. Bzw. da es sich hierbei überwiegend um Stundenlöhner handelt eben erst am 6.4. Die Lohnart 203 prüft und verwendet ja nun im März die Märzklausel. Da allerdings die Auszahlung erst im April erfolgt ist, müsste diese Urlaubsabgeltung ohne Anwendung der Märzklausel abgerechnet werden. Entsprechende Quellen sind das Lexikon für das Lohnbüro, die Homepage der DRV und Haufe. Hier wird unisono angemerkt, wenn die Auszahlung erst später als März erfolgt, die Märzklause nicht anzuwenden ist. Welche Lohnart muss ich dann hierfür verwenden? Ich finde einfach nichts passendes.
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