Im Gesellschafterbeschluss kann durchaus stehen, dass alle MA dieses Angebot bekommen. Da nur die beiden GGF Kinderhaben, können auch nur sie das Angebot des Kindergartenzuschuss wahrnehmen.. Ich frage mich eher, ob es zu Problemen führt, dass es ein gemeinsames Kind der beiden GGF ist. Wenn man beiden einen 50%-Zuschuss gewährt, würde keiner indirekt profitieren. Die Summe insgesamt darf natürlich nicht die tatsächlichen Kita-Kosten übersteigen. Die Frage ist ob das so möglich ist. Würde nur der einen GGF der 100% Zuschuss gewährt werden, wäre der andere GGF ja indirekt bevorteilt, oder? Ich kenne leider keine Richtlinien, wie man mit GGF-Paaren mit gemeinsamen Kindern umgeht.
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