Hallo Community, wird mit der Januar-Abrechnung 2017 eine Korrektur aufs Vorjahr durchgeführt, wird der Lohnnachweis für 2016 neu erstellt. Sie müssten daher eine neue Auswertung 145 und eine Auswertung 147 erhalten haben. Warum dies in Ihrem Fall nicht passiert ist, müssen wir anhand Ihrer Ordnungsbegriffe prüfen. Wenden Sie sich daher bitte direkt an uns. Es ist richtig, dass eine Nachberechnung aufs Vorjahr einen neuen Lohnnachweis für das vergangene Meldejahr erzeugt. Dieser wird an den von Ihnen genannten Terminen übermittelt. Sollten Sie noch Korrekturen nach dem 01.10. vornehmen, wird der Lohnnachweis erst wieder mit dem Februar-Termin übermittelt. Der neue, digitale Lohnnachweis (Auswertung 422) wird nach dem Übermittlungstermin täglich übermittelt. Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen