Hallo, genauso werde ich es machen. Die 413 BS 1 in Standard Nachberechnung mit der Anzahl der Stunden, mit Minus. Dann die Stunden für die Entgeltfortzahlung besteht, einfach in Standard Nachberechnung auf die 410 dazu erfassen. Dies kann ich allerdings nur deswegen so machen, weil keine Erstattungen von der KK für diesen Betrieb erfolgen. Ansonsten müsste ich es tun, wie Herr Seemann es unten beschrieben hatte. Also, wenn jemand erkrankt kommen alle Stunden, die normalen ausgefallen kug Stunden und Stunden im Krankheitsfall auf die LA 410. Es wird praktisch nicht getrennt weil das Arbeitsamt dies rückerstattet. Wenn ich diese Stunden besser bildlich darstellen möchte, muss ich die 413 auf die Stammlohnart 410 neu anlegen. Wird nach der Nachberechnung der Korrekturantrag erzeugt? Bitte um ein okay wenn ich das alles richtig verstanden habe 🙂↕️
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