heute kam ein Anruf direkt von DATEV - die Lösung ist vielleicht für die Community auch interessant. Die Versteuerung über §37 B - läuft immer über die Personengruppe Standart - auch wenn - wie in meinem Fall, diese Personengruppe überhaupt nicht benutzt wird. Frühere Kopien, die von dieser Personengruppe gemacht (und umbenannt) wurden, sollen für die Versteuerung nach §37b nicht relevant sein, da hier keine Aufteilung erfolgt. Die in meinem Fall aktuellen Personengruppen, die das alte 4stellige Konto unabänderbar grau hinterlegt gespeichert haben, sollen keine Relevanz haben. Die neue 7-stellige Kontonummer ist in der nicht verwendeten Personengruppe "Standart" jetzt hinterlegt - und ich werde von der Fibu im Dezember erfahren, ob der Sachverhalt so richtig war. 🙂
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