M.E. die einfachste Lösung: Auszug aus der Direkthilfe: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Selbst ermittelter Gegenstandswert zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb/selbständiger Arbeit Formularstelle Anlage G, Abschnitt: Gewinn, Gewinn aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer bzw. , Registerkarte: Gewinn, Abschnitt: Sonstiges - oder - Anlage S, Abschnitt: Gewinn, Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, aus allen weiteren Tätigkeiten bzw. , Registerkarte: Gewinn, Abschnitt: Sonstiges Erfassen Sie hier den Gegenstandswert für die Steuerberatergebührenberechnung. Diese Eingabe hat Vorrang vor dem automatisch ermittelten Wert aus der zugeordneten Anlage EÜR. Erfassen Sie den Gegenstandswert mit 0, wenn der automatisch ermittelte Wert aus der zugeordneten Anlage EÜR nicht angesetzt werden soll (z. B. wenn aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen übernommene Werte in Einkommensteuer nicht zu einem Gegenstandswert führen sollen, weil der entsprechende Gegenstandswert bereits aus Bilanz/Kanzlei-Rechnungswesen nach Eigenorganisation für die Gebührenermittlung übergeben wurde). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Klapp bei uns einwandfrei
... Mehr anzeigen