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Rechteverwaltung mitgliedsgebundene Mandantengeschäft mit Rechungswesen Einzelplatz bei Unternehmensverkauf

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letzte Antwort am 11.04.2024 11:49:31 von metalposaunist
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hm
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 Hallo community,

 

folgendes Szenario:

 

Praxisverkäufer A hat mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft mit der DATEV und bucht vor Ort mit Rechnungswesen Einzelplatz/Belegbilder online/SmartCard. Er wird betreut von Steuerberater AA und will dort auch bleiben.

 

Praxisverkäufer B hat den Steuerberater BB. Auf dem vorhandenem PC soll mit dem o.g. vorhandenen Programm Rechnungswesen Einzelplatz/Belegbilder online/SmartCard für den Käufer ein 2. Mandant angelegt und gebucht werden.

 

Stb AA soll nur die Fibu von A sehen und Stb BB nur die Fibu von B.

 

Stb BB würde nun eine zusätzliche Samartcard mit mitgliedsgebundene Mandantengeschäft für B bestellen.

 

Kann dann weiterhin in dem einen Programm Rechnungswesen weiter gebucht werden? Vorausgesetzt, dass bei Bearbeitung von Mdt A die SmartCard von A steckt und bei Bearbeitung von Mandant B die SmartCard von B steckt?

 

 Gibt es ggf. bessere Vorschläge?

metalposaunist
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@hm schrieb:

Gibt es ggf. bessere Vorschläge?


Aus Anwendersicht zu empfehlen: Zuordnung für ein anderes DATEV-Mitglied oder DATEV Solution Partner auf Daten im Rechenzentrum beauftragen  

 

Die SmartCard würde ich nicht wechseln wollen und damit allein ist es meiner Meinung nach auch nicht getan. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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hm
Erfahrener
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Hallo @metalposaunist ,

 

vielen Dank für die Info. Dann kann doch aber der Steuerberater vom Verkäufer die Fibudaten vom Käufer sehen der Steuerberater vom Käufer die Fibudaten vom Verkäufer, oder ? 

 

Wer administriert dann die Rechte?

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metalposaunist
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@hm schrieb:

Dann kann doch aber der Steuerberater vom Verkäufer die Fibudaten vom Käufer sehen der Steuerberater vom Käufer die Fibudaten vom Verkäufer, oder ? 


Meiner Meinung nach nicht. 

 

 


@hm schrieb:

Wer administriert dann die Rechte?


Der Berater, der die Person des anderen Beraters in seine Mitgliedschaft = seine Rechteverwaltung online aufnimmt. Aber ja, dann muss man genau wissen, wie es geht, was getan werden muss, damit's beim Mandanten ein happy end gibt. Mein Anspruch habe ich gelernt ist ja sehr hoch in Sachen IT 🤓.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 11.04.2024 11:49:31 von metalposaunist
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