@swenzel schrieb: Ich kenne nur die Simulationsstudie der DATEV ... ... https://www.datev.de/web/de/m/presse/im-fokus/aktuelle-themen/ersetzendes-scannen/ ... Schwerpunktthema Ersetzendes Scannen ... Darf ein Unternehmen, das Belege einscannt und elektronisch weiterverarbeitet, die Papieroriginale vernichten? Ja, prinzipiell ist das möglich - man spricht dabei von Ersetzendem Scannen. Dabei kann das Papier dann entsorgt werden, wenn sowohl der Scan-Prozess als auch die Aufbewahrung der digitalisierten Belege Manipulationen ausschließen. Die Voraussetzung dafür ist eine saubere Dokumentation der Arbeits- und Scan-Prozesse im Betrieb. ... ... ok, in diesem Thread geht es nur um Bescheide. Gefälschte Original-Bescheide sind mir bisher noch nicht begegnet ... ... aber andere gefälschte wichtige Originaldokumente sind mir schon begegnet. Wenn dann das gefälschte Originaldokument fotokopiert und/oder eingescannt und das Papier-'Original' anschließend vernichtet wird, dann nützt die manipulationssichere Aufbewahrung des Scans (der Fälschung) auch nichts mehr Die Fälschung war/ist nämlich beim direkten Vergleich zwischen Original und Kopie (bzw. Scan) ziemlich schnell zu erkennen, vor allem, wenn 'Amateur-Fälscher' am Werk waren ... z.B. Original und Kopie übereinandergelegt und gegen eine starke Lichtquelle gehalten und schon sieht man die Unterschiede, z.B. geänderte Namen und Beträge, geändertes Datum, hinzugefügte Sätze bzgl. §181 BGB etc)
... Mehr anzeigen