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Überbrückungshilfe II Antragszeitraum auf Septemer bis Oktober beschränken

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letzte Antwort am 30.11.2020 13:57:57 von p4ge
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kari2
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Hallo DATEV, hallo Community,

ich versuche in Kanzlei-Rechnungswesen einen Antrag auf Überbrückungshilfe II vorzubereiten, der sich auf die Monate September bis Oktober 2020 beschränkt. Für November wurde schon die Novemberhilfe beantragt und wenn Dezemberhilfe kommt, dann wählt Mandant voraussichtlich auch die Dezemberhilfe. Jedenfalls dann, wenn sie so geregelt wird, wie die Novemberhilfe.

Ich finde in dem DATEV-Tool keine Möglichkeit, den Antragszeitraum zu beschränken.

Ich kann zwar für die Monate November und Dezember bei Umsätzen und Fixkosten Nullen eintragen, damit die Fehlermeldung weggeht. Aber ich befürchte, dass der Antrag dann die Novemberhilfe "verderben" könnte.

Übersehe ich irgendetwas?

Danke vorab!

martin65
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M.E. können ÜH II (September bis Dezember) und Novemberhilfen nebeneinander beantragt werden. Lediglich die Auszahlung könnte angerechnet werden.

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p4ge
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@kari2  schrieb:

 

Ich kann zwar für die Monate November und Dezember bei Umsätzen und Fixkosten Nullen eintragen, damit die Fehlermeldung weggeht. Aber ich befürchte, dass der Antrag dann die Novemberhilfe "verderben" könnte.

Übersehe ich irgendetwas?

 


Die Fixkosten haben nicht den Wert 0, sondern den Wert X. Sie müssten aber später im Antrag die entsprechenden November und Dezemberhilfen angeben. Somit weiß das Programm, dass Sie dort eine doppel Förderung bekommen würden. Das Problem ist eher, dass es noch keine Dezemberhilfe gibt.
Ansonsten weiß ich nicht was Sie mit "verderben" meinen.

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kari2
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@p4geschrieb: "Das Problem ist eher, dass es noch keine Dezemberhilfe gibt."

 

Genau, die anrechenbare Dezemberhilfe kann nicht angegeben werden, so lange deren Regeln nicht endgültig verabschiedet sind.

Und ich möchte nicht unnötig viele Werte ermitteln müssen, für einen Antrag, der unnütz ist und Zeit- und Honoraraufwand vergeudet.

Wenn ich aber überall Nullen eintrage, könnte die Behörde Schlüsse ziehen, z. B. Betriebseinstellung oder ähnliches und so unerwünschte Probleme verursachen.

Ich habe eine Anfrage beim Service gestellt.

Als die Überbrückungshilfen programmiert wurden, waren die November-/Dezemberhilfen nicht in Sicht. Da hatte vielleicht noch niemand die Idee zur Beschränkung des Antragszeitraums.

Zuerst hatte ich noch die Idee, dass ich in dem DATEV-Tool nur ein irgendwo setzbares Kreuzchen zur Beschränkung der Antragsmonate übersehe.

 

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p4ge
Aufsteiger
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Also unsere Gastronomen rechnen schon jetzt für Dezember mit 0,- € Tagesgeschäft.
Denn selbst wenn ab 20. Dez geöffnet würde, der Vorlauf ist idR 14 Tage Minimum. So schnell fährt niemand seinen Betrieb hoch. Dazu noch Weihnachten und Silvester, mit dem Faktor wie viele Gäste kommen. Dann lieber gleich geschlossen bleiben.

Wobei sich dann die Frage stellt, wenn den Dezemberhilfe nur bis zum 20. gerechnet wird, wird der Gastronom _________, mir fällt da kein freundliches Wort mehr für ein. (Unabhägig von der Gestaltung der Hilfen).

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letzte Antwort am 30.11.2020 13:57:57 von p4ge
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