@vogtsburger schrieb: Ziemlich unklar ist aber, was wann wie und warum erlaubt oder nicht erlaubt ist Google: "was darf videoüberwacht werden" .... 5 Mio Treffer, stimmt da gibt es wenig drüber zu lesen 🤣 . Ok Sarkasmus beiseite. Aber im Grunde gibt es hier zwei Bereiche die sich gegenüber stehen. DSGVO vs. Hausrecht/Arbeitsrecht/Persönlichkeitsrecht (kommt halt auf den Einsatzort an). Am eigenen Haus kann man überall Kameras aufstellen, !!! solange sie das eigene Haus und oder Grundstück betrachten!!. Der öffentliche Raum darf dabei nicht im Fokus stehen, Ausnahme ist wenn z.b. in einem Kamerawinkel dies nicht vermeidbar ist. Genauso verhält sich das mit dem Nachbar. Dafür bieten heutige Kameras schon die Möflichkeit bestimmte Bereich schon bei der Aufzeichnung zu schwärzen. Trotz dessen muss am Grundstück diese Aufzeichnung kenntlich gemacht werden, da Besucher und seien sie unerwünscht die Gewissheit haben das Bilder von ihnen angefertigt werden. Ich Filme z.b. direkt den Garten des Nachbarn mit. Ich habe ihn darüber informiert. Hintergrund ist das hinter seinem Harten über Eck mein Garten liegt. diesen Bereich zu schwärzen wäre eine Option gewesen, aber er spart sich hier ein Kamerawinkel den ich ihm in Ernstfall liefern kann. Im Arbeitsbereich wird die Aufzeichnung weitaus kritischer. Bestimmte Bereich, Toiletten und Umkleideräume sollten definitiv nicht gefilmt werden, ich denke die Gründe erübrigen sich. Die Arbeitsplätze zu filmen kann schon möglich sein, wirft aber die Frage nach dem Grund auf. Sollten Diebstahl oder ähnliches vorliegen, kann die Möglichkeit schon in betracht gezogen werden, dann ist jedoch die Frage über welchen Zeitraum. Lässt eben dieser nach, bedarf es keiner Aufzeichnung mehr. Aber auch hier kenntlich Machung ist bedingt Pflicht. Wenn man die Vermutung hat Mitarbeiter klauen, sollte dies im Vorfeld rechtlich geklärt werden. Interessant ist schon die Frage ob "eigentlich" verschlossene Geäude und Bereich die Videoüberwacht werden einen Hinweis benötigen. So wie ich die DSGVO verstehe sollte aber auch in diesem Fall ein Hinweisschild vorliegen, dass der verschlossene/nicht zu betretende Bereich Videoüberwacht wird. FunFact an dieser Stelle, Tesla Autos mit dem Sentry-Modus / Wächter-Modus sollten aus diesem Grund eigentlich immer einen Hinweis haben, dass Fußgänger gefilmt werden, gab schon die ein oder anderen Hinweis, dass das wohl Verstöße sein könnten.
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