Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei den Antrag für Überbrückungshilfe III plus für einen Schweinehalter zu beantragen. Dort ist ja die Besonderheit gegeben das Futterkosten und Tierarzt in Höhe des Vorjahreszeitraumes als förderungsfähige Kosten angesetzt werden dürfen.
Jetzt kommt meine Frage:
Muss ich jeweils den Monat betrachten oder kann ich alle Kosten im Vorjahr zusammenrechnen und dann anteilig auf die antragsberechtigten Monate aufteilen?
Für Rückantworten wäre ich sehr dankbar 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Theresa_92 schrieb:
Jetzt kommt meine Frage:
Muss ich jeweils den Monat betrachten oder kann ich alle Kosten im Vorjahr zusammenrechnen und dann anteilig auf die antragsberechtigten Monate aufteilen?
Achtung: Vorjahreszeitraum, nicht Vorjahr!
Sie können also die Kosten Juli bis Dezember 2020 in Summe heranziehen.
Und die Summe der Monate Juli bis Dezember 2020 dann auf 6 Monate verteilen oder nur für jeden antragsberechtigten Monat ?
Die Summe darf nicht überschritten werden
Das ist also okay:
Jul | Aug | Sept | Okt | Nov | Dez | |
2020 | 150 | 50 | 50 | 200 | 100 | 50 |
2021 | 100 | 200 | 100 | 50 | 100 | 50 |
Also nehme ich die tatsächliches Kosten und vergleiche die mit den Werten aus 2020?
Wenn der Wert höher ist ,setze ich die Werte aus 2020 an und bei niedrigeren Werten die aus 2021?
Nein, es dürfen natürlich nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wie in meinem Beispiel im Juli und Oktober.
In beiden Fällen ist die Summe im Zeitraum aber 600 Euro. Und die 600 Euro aus 2020 dürfen dann nicht überschritten werden.
Hallo zusammen,
auch wenn das ursprüngliche Problem schon gelöst ist, frage ich hier nach, da mindestens eine Bearbeiterin eines Schweinhalters beteiligt ist.
Ich habe auf Anweisung der IHK München einen Änderungsantrag abzüglich 5% Umsatz für die Einbußen durch die Schweinepest gestellt und nun die Info bekommen, dass der Antrag trotzdem nicht bewilligt werden kann.
Man solle prüfen, ob der Härtefall in Betracht kommt.
Voraussetzung: ich muss bestätigen, dass der Umsatzrückgang zu mindestens 90% corona-bedingt ist.
Die Preise sind ja in sich zusammen gefallen, aber wie kann ich denn belegen, dass dies corona-bedingt ist...?!
Hat da schon jemand eine Idee/Erfahrung?
Gruß, A.Mayer
Hallo,
es gibt ein Schreiben vom 10.März 2022 der Bundesregierung indem Schweinehalter von dem Corona bedingten Umsatzrückgang ausgenommen sind.
Gern kann ich das Schreiben morgen bereitstellen .
Liebe Grüße
Theresa
Anbei das angekündigte Schreiben der Bundesregierung 🙂
DAs ist ja der Verweis auf die Härtffallhilfen und damit raus Ühilfe III plus und rein in die Härtefallhilfe wie bereits erwähnt wurde.