Hallo.
Wir haben seit kurzem die FiBu von Steuerberater bei uns ins Unternehmen geholt und buchen über Datev Mittelstand seit ein paar Monaten die FiBu selbst. Hierzu hatten wir den FiBu-Bestand zum 01.10.2021 für das Jahr 2021 übernommen.
Das Jahr 2020 hatten wir komplett zu diesem Zeitpunkt auch eingespielt.
Jetzt soll der Steuerberater den JA für das Jahr 2020 machen und bucht daher jetzt noch eifrig im Jahr 2020. D.h. die Buchungen, der ab dem 01.10.2021 für das Jahr 2020 gemacht hat, habe ich ja gar nicht in meinem Buchungsbestand 2020 (zumindest habe ich hier nicht eingespielt bzw. abgerufen).
Da der Steuerberater sicherlich seine Buchungen im Datev RZ sichert, könnte ich mir doch den aktuellen Bestand in meine FiBu einspielen/abrufen. Ich brauche also den aktuellen Stand der Buchhaltung.
Kann mir jemand sagen, wie das geht?
Besten Dank.
Kosta
Ich hänge mich hier mal mit in die Fragestellung rein; Im Prinzip habe ich die gleiche Frage mit einer nicht ganz gleichen Situation:
Wir haben dem StB. die Jahresdaten 2020 als Buchungsstapel DATEV-konfrom überspielt.
Dieser hat seine Änderungen gemacht und das Jahr abgeschlossen.
Nun hätten wir gerne die Änderungen quasi übertragen, damit wir auf dem gleichen Stand sind. Allerdings nicht über RZ, sondern als Datei.
Wie würde das gehen?
@Kosta schrieb:
Kann mir jemand sagen, wie das geht?
Das geht via Bestandsdienste Rechnungswesen (Programmsuche nutzen). Man muss nur wissen, unter welchem Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer) die FiBu liegt. Bei Selbstbuchern würde ich sie immer unter mandantengenutzter Beraternummer/Mandantennummer speichern / anlegen / bearbeiten. Dann kann der StB die FiBu bearbeiten, ins RZ schicken und Sie @Kosta holen Sie dort wieder ab, überschreiben Ihren Bestand und sind up2date.
Das muss aber nicht der Fall sein. Die FiBu kann auch unter unterschiedlichen Ordnungsbegriffen liegen und man speichert sie um, wenn man sie abholt. Wenn es Chaos mit dem Ordnungsbegriff gibt, muss man schauen, wie man die Daten dann übernimmt, um nicht noch mehr Chaos zu stiften.
Von DATEV gibt es dazu auch keine klare Aussage. Alles kann, nichts muss.
@h0stmi schrieb:
Wie würde das gehen?
Auch via Bestandsdienste Rechnungswesen. Dann exportiert man das entsprechende WJ und überträgt die Datei danach manuell. Je nach Anzahl der Buchungen ist die Datei > 35MB groß und es kann sein, dass es ein Limit gibt, dass man z.B. nicht 35MB via E-Mil übertragen kann (individuell beim StB / dem Provider - E-Mail ist kein Medium um große Daten auszutauschen). Und E-Mail muss zudem nicht durchgehend SSL verschlüsselt sein.
@h0stmi: Warum nicht übers RZ? Dazu ist es da. 😊 Bevor man die Hampelei mit E-Mail und einem Kennwort beim Export anfängt (oder gar Dropbox oder andere Plattformen) und das Eispielen ... RZ, wenn es alles richtig eingerichtet ist, sind das wenige Klicks.
RZ hin oder her …
Wenn ich das abgeschlossene Wirtschaftsjahr dann einspiele integriert sich das dann "smart" in die laufende Buchhaltung oder überschreibt es mir dann ganz plump alles was seitdem von unserer Seite dazu gekommen ist?
@h0stmi schrieb:
oder überschreibt es mir dann ganz plump alles was seitdem von unserer Seite dazu gekommen ist?
Egal, wer was auf welcher Seite einspielt: DATEV überschreibt immer das ganze WJ. Ein differentielles Einspielen ist nicht möglich. ANLAG kennt nicht mal WJ, sondern muss komplett immer eingespielt werden.
Zumindest über Bestandsdienste Rechnungswesen. Sonst muss man mit dem Ex- und Import von Buchungsstapeln (CSV Dateien) arbeiten.
Danke, dass du bestätigt hast, was ich eh schon befürchtet hatte. Sperrig wie immer, grauenhaft. Alles andere als "mächtig".
Werde mal versuchen meinen Steuerberater dazu zu bewegen alle Änderungen über Stapel zu machen, sodass ich die wiederrum über die Stapelverarbeitung einspielen kann.
Was das alles an Zeit wegfrisst, unglaublich aber wahr.
@h0stmi schrieb:Ich hänge mich hier mal mit in die Fragestellung rein; Im Prinzip habe ich die gleiche Frage mit einer nicht ganz gleichen Situation:
Wir haben dem StB. die Jahresdaten 2020 als Buchungsstapel DATEV-konfrom überspielt.
Dieser hat seine Änderungen gemacht und das Jahr abgeschlossen.
Nun hätten wir gerne die Änderungen quasi übertragen, damit wir auf dem gleichen Stand sind. Allerdings nicht über RZ, sondern als Datei.
Wie würde das gehen?
Warum immer nur DATEV-Bashing, @h0stmi ?
Lassen Sie sich doch einfach vom JA-erstellenden DATEV-StB den JA-Vorlauf zusenden. Als Stapel vom JA-erstellenden STB exportiert, per Email gesendet oder aber (nur als Option der Vollständigkeit halber erwähnt) über das RZ bereitgestellt.
Sie "verarbeiten" ihn dann und schon ist Ihr geistiges Eigentum des Jahres nicht befleckt.
Wäre das ne Option?
Von ANLAG (wie vom @metalposaunist dre Vollständigkeit halber erwähnt) haben Sie ja nichts geschrieben. Das geht in der Tat nur wir vor 30 Jahren: Komplett oder gar nicht (WJ-weise).
Mal ne andere Frage: @h0stmi :
Man kann von DATEV-Software ja halten was man will.
Sie tut Ihren Dienst, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, ist stabil und funktional überschaubar.
Wenn Sie als "Selbstbucher" damit nicht zufrieden sind, warum buchen Sie denn nicht mit einer richtig guten alternativen Software und stellen Ihre Ergebnisse dann per Datenexport Ihrem Steuerberater zur Verfügung, der sie dann entsprechend importiert?
Immer nur bashing stimmt nicht:
Zum einen biete ich hier auch Lösungen an, siehe die anderen Beiträge.
Zum anderen impliziert "bashing", dass man etwas schlecht redet, was nicht schlecht ist. Hier sind es Tatsachen, die für sich sprechen.
Zum Thema:
Mein StB. ist dem wohl selbst nicht so mächtig wie er es vielleicht sein sollte oder möchte nicht zu viel Aufwand betreiben. Ich werde vorschlagen den JA-Vorlauf als Belegstapel zu exportieren, das klingt für mich nach genau der richtigen Lösung.
Zum Thema andere Software und exportieren:
Im Prinzip arbeiten alle anderen Software Suiten mit mehrzeiligen Buchungen. DATEV kann das nicht.
Im Import darf eine Buchung nur eine Zeile haben. Ich habe dazu mit Programmierern woanders auf der Welt geschrieben und die staunen regelmäßig. Hierzulande wird es so gelöst, dass die Programme die Buchungen dann gegen ein imaginäres Gegenkonto buchen, damit DATEV das schluckt. Insofern bleibt die Aussage richtig, dass DATEV sperrig ist und mal wieder ein workaround gemacht werden muss, statt das Problem im Kern anzugehen. Für Steuerkanzlei-Software gilt das gleiche wie für Kiefernwälder: Monokultur tötet. Einmal ein Sturm und der halbe Wald liegt brach. Übertragen wir das mal auf DATEV: Einmal ein Virus und die gesamte deutsche Steuerberater-Landschaft liegt brach. Bis auf ein paar "Selbstbucher"-Exoten, die in der Kommandozeile "rumledgern" und heute noch belächelt werden.
Zum Thema was ich benutze: Ja, bisher ein Programm, welches ich um eine kleine Schnittstelle erweitert hätte, allerdings sind meine Kenntnisse in der entsprechenden Programmiersprache nicht so gut, dass ich die Schnittstelle in einer Zeit programmieren könnte, die dem Ziel im Verhältnis steht. Deshalb wird es jetzt händisch übertragen und dabei auch gleich noch drübergebügelt, denn Fehler schleichen sich ja immer gerne ein.
Und was wird in Zukunft benutzt: Eine Software-Suite die bereits den DATEV Export und Import perfekt beherrscht. Dies konnte in dem Fall erst realisiert werden, nachdem DATEV den Programmier-Schnittstellen-Leitfaden öffentlich gemacht hat. Denn bis vor ein zwei Jahren war dieser noch semi-geheim und wurde nur an Software-Häuser herausgegeben, welche eine offizielle Akkreditierung hatten für gesetzeskonforme Doppel-FiBu. Das muss man sich mal vorstellen, was für eine kontraproduktive und haaresträubende Angelegenheit. "Stillstand im Neuland".
Naja, wir danken dem Herren, dass es nun öffentlich ist und nun die Programmierer auch Ihrer Arbeit nachgehen könne, nämlich uns das Leben erleichtern.
Hier also auch wieder: DATEV = sperrig (war es in diesem Teilbereich bis vor Kurzem).
Guten Morgen, @h0stmi
na, das ist doch klasse, @h0stmi , wir können das doch jetzt als WIN-WIN-Situation bezeichnen:
Ihr Steuerberater ist dank dieser Community, der Sie "Ihr Problem" ja geschildert haben, nun in der Lage, Ihnen "seine " Jahresabschlußbuchungen zu übergeben, die Sie dann in "Ihr" buchhalterisches Machwerk importieren können.
@h0stmi schrieb:
Zum Thema:
Mein StB. ist dem wohl selbst nicht so mächtig wie er es vielleicht sein sollte oder möchte nicht zu viel Aufwand betreiben. Ich werde vorschlagen den JA-Vorlauf als Belegstapel zu exportieren, das klingt für mich nach genau der richtigen Lösung.
Und Ihre weiteren Ausführungen zur DATEV-Software, verbunden mit konstruktiver Kritik an der (teils sperrigen) DATEV-Philosophie, können sich dann die "Member of executive board", CIO, CEO und wie sie nicht alle heißen in den DATEV-Führungsetagen, zu Gemüte führen.
Und die DATEV-Philosophie neu überdenken. Vielleicht ist ja was dran an Ihrer Abhandlung.
Zumindest scheint es, daß Sie Ihrem Berater nun aufzeigen können, wo es langgeht mit seinen ergänzenden Arbeitsergebnissen in Form von einzeiligen "Konto-Gegenkonto-Aufzeichnungen in digitaler Form".
Ihnen einen schönen Start in diesen Dienstag im Februar 2022!
Vom Steuerberater habe ich die Mitteilung erhalten, dass der FiBu-Bestand 2020 (inkl. Abschlussbuchungen) vollständig im RZ übertragen wurden.
Wenn ich nun über RZ den FiBu-Bestand 2020 hole, fehlen mir die Abschlussbuchungen. Es werden immer nur die Perioden 1-12/2020 geholt. Warum?
LG
Hallo,
einige Ideen dazu:
1) Kann es sein, dass der STB diesen Weg hier gewählt hat (3.1)
und Sie das jetzt gem. Punkt 3.2 abholen können (den Weg würde ich gegenüber dem kompletten "Neu-Holen" immer bevorzugen).
2) Hat der STB den Jahresabschluss unter der identischen Berater- und Mandantennummer (also wie bei Ihnen vor Ort angezeigt) bei sich bearbeitet?
3) Beim senden kann es beim STB ggf. zu einem Fehler kommen, der nicht bemerkt wurde. Klassiker -> Fehler 61, Fehler 1025, Fehler 1026, CC00242F, RZFB061F beim Speichern von ... - DATEV Hilfe-Center
Hier geht es um die nicht fortlaufende Sendungsnummer. Das kann der STB bei sich prüfen.
4) Oder wurde zu schnell versucht, die Daten aus dem RZ zu holen? Das RZ braucht gewisse Verarbeitungsläufe, das geschieht nicht in "Echtzeit". Wenn der STB um 9:10 sendet kann ich z.B. nicht unbedingt um 9:30 die Daten abholen (an dem Thema ist DATEV zum Glück auch schon dran).
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Vielen Dank. Das war wieder sehr hilfreich. Ich vermute, dass das daran liegt:
Könnte der Buchungsstapel mit den Abschlussbuchungen vom Steuerberater denn jetzt nochmal in das Rechenzentrum eingespielt werden? Dann müsste ja wieder der 12-Monats-Zeitraum laufen und ich könnte dann den Buchungsstapel von RZ holen.
Hallo @Kosta ,
generell kein Problem, Buchungsstapel (übrigens auch Stammdaten wie z.B. geänderte Kontenbeschriftungen !) können mehrfach bereitgestellt werden. Es findet ja keine echte Verarbeitung bei DATEV statt, sondern nur eine Art zwischenspeichern.
Alternativ geht der Austausch natürlich auch über jeden anderen Kanal (Sharepoint, Email, Datenträger...).
Abschließend noch ein Hinweis: bitte nach dem Import nochmal die BWA/SuSa/Bilanz (was grade vorliegt) mit den eigenen Zahlen abgleichen. Zumindest den Gewinn, die Saldovortragskonten 9xxx und am besten die Summe der Forderungen/Verbindlichkeiten.
Je nach Anzahl der auszutauschenden Buchungsstapel - ggf. noch getrennt nach Handels-/Steuerrecht - liegt hier eine mögliche Fehlerquelle. Ich spreche da aus leidvoller Erfahrung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Kurze Anschlussfrage.
In 2022 habe ich munter im Anlagevermögen gebucht, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen,.... da wir ja Selbstbucher mit Datev Mittelstand sind.
Jetzt hat der Steuerberater das Jahr 2021 abgeschlossen und auch umfangreiche Änderungen im Anlagevermögen 2021 vorgenommen und den endgültigen Bestand in das Rechenzentrum übertragen.
Jetzt möchte ich diesen endgültigen Bestand zum 31.12.2021 auch bei mir in das Anlagevermögen holen. Im Anlagevermögen ist es ja so, dass ich hier nur den vollständigen Anlagenbestand holen kann, ohne einer zeitlichen Eingrenzung. Wenn ich den Bestand jetzt hole, würden meine AnlagenBuchungen des Jahres 2022 überschrieben bzw. gelöscht werden? Bisher habe ich diese nicht im Rechenzentrum gesichert. Sollte ich erst sichern und dann die Daten insgesamt holen?
Wir sollte ich hier am Besten vorgehen?
Wir haben auch so einen Fall. Da wird gemäß der Anleitung
https://apps.datev.de/help-center/documents/1070327
unter 2.2 Schritt 6 beim Mandanten alles manuell nachgepflegt.
Wenn die Sicherung vom Stb eingespielt wird (bitte vorher sichern und Ausdruck vom AV erstellen), müssen dagegen bei ihnen im laufenden Jahr alle Bewegungen neu erfasst werden. Dabei kann die Funktion https://apps.datev.de/help-center/documents/9211228 helfen.
Ist beides nicht schön, weiß ich - aber von DATEV nicht anders vorgesehen.
Und bevor hier womöglich über weitere ASCII-Import-Export-Varianten diskutiert wird: bitte erstmal einen Überblick verschaffen, wieviel der Stb tatsächlich verändert hat. Wenn das vielleicht nur Beschriftungen und z.b. die Nutzungsdauer betrifft, kann das recht schnell gemacht sein.
Übliche Vorgehensweise:
- Mandant bucht Jahr 2021 und gibt dem STB monatlich Datensicherungen. (Bestandsdienste)
- Mandant bucht Dezember, 13. Lauf schreibt alles fest und gibt dem StB eine finale Datensicherung.
- STB erstellt die Bilanz, Anlag, usw.
- Sollte Mandant noch Buchungen haben, dann den 14. Lauf, der per "Primanote- Export" dem STB zukommen lassen. Dieser 14. Lauf enthält bitte ausschließlich verspätete Belege und ohne Absprache keine Umgliederungen, Abgrenzungen, usw., dann das hat der StB bei den JA- Arbeiten schon erledigt und wir wissen ja. Doppelt hält besser 😉
- Wenn die Bilanz fertig ist, dann erhält der Mandant die Sicherung (Bestandsdienste) von STB zurück.
Warum so kompliziert und nicht über das RZ?
- Wir erhalten uns ein sauberes Aktivitätenprotokoll, wo jederzeit nachvollzogen werden kann, wer was wann buchte.
- Programmeinstellungen, wie Lerndatei, Ausziffern, Bankmanger usw. gehen nicht verloren.
- es kann keine Unfälle mit Anlag geben. incl. Verknüpfung mit Buchung
-> Der Mandant hat final den identischen Bestand, wie es in der Kanzlei liegt.