abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betriebsaufgabe, Wie den Aufgabegewinn buchen, damit Automatik in die Steuerprogramme?

11
letzte Antwort am 18.09.2024 13:04:13 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 1 von 12
5200 Mal angesehen

Einfache Situation:

 

Betriebsveräußerung (Einzelunternehmen) und es besteht ein Veräußerungsgewinn.
Bislang gebucht auf diverse Konten und per BiBer- Tabelle (analog Excel) ermittelt.

 

- Erlöse Sachanlagenverkäufe
- Restbuchwerte Anlagevermögen (incl. Korrektur um privat Entnahmen)
- Beratungskosten
- Aufl. Ruckstellungen Geschäftsunterlagen, usw.

 

Frage: Gibt ein FiBu SKR 03- Konto/Gegenkonto, wo der "Veräußerungsgewinn" in einem Betrag gebucht werden kann, damit die Übergabe nach GewSt und dann auch in die E- Bilanz automatisch möglich ist?

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 12
4060 Mal angesehen

Gibt es Neuerungen oder Ideen?

0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 12
3372 Mal angesehen

Irgendwelche Vorschläge, damit die E- Bilanz korrekt wird?

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 12
3353 Mal angesehen

Moin,

 

die E-Bilanz ist korrekt, wenn der Aufgabegewinn bzw. Veräußerungsgewinn in der Schlussbilanz nicht enthalten ist.

 

Der Aufgabegewinn ist außerhalb der Bilanz zu ermitteln und unterliegt üblicherweise nicht der GewSt.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 12
3331 Mal angesehen

Obacht, in den Aufgabesachverhalten können natürlich Umsatz- oder Vorsteuern enthalten sein, die natürlich in die Umsatzsteuererklärung gehören.

 

Persönlich versuche ich manuelle Anpassungen im Steuerprogramm zu vermeiden, und würde es hier vorziehen, erstmal alle Sachverhalte zu erfassen und diese dann (ohne Umsatzsteuer) wieder rauszudrehen, idealerweise auf ein Konto aus dem sich dann der Aufgabegewinn ablesen lässt, meine Meinung.

0 Kudos
MiMiMi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 12
3286 Mal angesehen

Ist natürlich richtig, man kann aber über Datev eine gesonderte Aufgabebilanz als E-Bilanz übermitteln.

 

0 Kudos
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 12
3283 Mal angesehen

Hallo @martinkolberg,

 

die Frage geht meines Erachtens in die falsche Richtung.

In der (1.) E-Bilanz sind alle Sachverhalte des laufenden Gewinns darzustellen.
Das Geschäftsjahr dieser E-Bilanz geht bis zum Tag vor der Betriebsaufgabe.

Der Betriebsaufgabegewinn ist in einer (2.) E-Bilanz darzustellen (Aufgabebilanz i. S. v. § 16 EStG)

 

Umgesetzt in Rewe

- Anlage eines WJ vom 1.1. bis zum Tag vor Betriebsaufgabe und Erstellung eines Jahresabschlusses

- Anlage eines WJ vom Tag der Betriebsaufgabe (bis zum Tag der Betriebsaufgabe bzw. bis zum Ende des Aufgabezeitraums) und Buchung sämtlicher Aufgabesachverhalte.

 

Die USTE kann dann durch Programmübergabe ohne weiteres erstellt werden. Ebenso die GewSt.

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
0 Kudos
MiMiMi
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 12
3275 Mal angesehen

Bei BA unterjährig:

 In Rewe Wirtschaftsjahresende entsprechend abändern. 

Neues WJ anlegen und in Stammdaten entsprechend als Aufgabebilanz schlüsseln. Dort Aufgabesachverhalte erfassen.

UStlich können beide Rumpfjahre programmtechnisch zusammengefasst werden.

 

Keine schöne Lösung aber pragmatisch. 

 

Alternativ für Aufgabesachverhalte xtra Bestand anlegen.

0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 9 von 12
3231 Mal angesehen

Hier wird ein gut laufendes Einzelunternehmen bis zum letzten Tag geführt und dann an den Nachfolger verkauft.

 

-> Rumpfwirtschaftsjahr bis zum 31.xx.23

 

Im Prinzip errechnet sich der Aufgabegewinn sehr simpel:


Kalkulationstabelle in BiBer:

+ Vereinnahmtes Entgelt für AV & Firmenwert

- Restbuchwerte AV
+ AV in PV übernommen (PKW)

- Veräußerungsnebenkosten, wie Notar, usw.

= eine konkrete Zahl.

 

Frage. Auf welche statistischen Konten diesen Wert buchen, damit die Automatiken funktionieren?

0 Kudos
bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 10 von 12
3203 Mal angesehen

Moin,

 

welche Automatiken benötigen Sie denn:

 

Wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig erfasst habe, dann ist es doch so:

 

1. Keine USt, da Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

2. Keine GewSt, da der Veräußerungsgewinn auf eine natürliche Person (Ihren Einzelunternehmer) als unmittelbar Beteiligten entfällt (§ 7 Abs. 1 S. 2 GewStG).

3. Es verbleibt die Einkommensteuer, bei der der Veräußerungsgewinn erklärt werden muss. Dies führe ich dann immer händisch in den Zeilen 31 bis 46  der Anlage G oder in den Zeilen 31 bis 44 der Anlage S durch.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 12
3192 Mal angesehen

Ich benötige eine Automatik, die den betrieblichen Gewinn für die GewStE korrigiert, da in der Schlußbilanz diese Sachverhalte enthalten und dokumentiert sind.

 

Bei der E- Bilanz muß der handelsrechtliche Gewinn um den Aufgabegewinn korrigiert werden

Gibt es da kein statistisches Konto im 9'er Bereich?

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 12 von 12
3183 Mal angesehen

Obacht, es kann ja beispielsweise Wirtschaftsgüter geben, die nicht übergeben werden und zum gemeinen Wert abgehen, was ja Umsatzsteuer auslöst.

 

Entschuldigung, bei Umsatzsteuer bin ich recht sensibel und werde schnell nervös.

0 Kudos
11
letzte Antwort am 18.09.2024 13:04:13 von f_mayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage