Bei uns ist jetzt der Fehler vorgekommen, dass der Buchungsbeleg für den Lohn September doppelt in eine FiBu eingespielt wurde.
Meines Erachtens ging das früher nicht. Wenn die Lohnbuchungen abgerufen waren, war ein nochmaliger Abruf nicht möglich.
Hat sich hier etwas geändert?
DK
Hallo DK,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Mit der Lohnabrechnung wird der Buchungsbeleg einmalig für die Finanzbuchführung zur Verfügung gestellt. Gerne können wir Ihren Sachverhalt prüfen. Bitte wenden Sie sich hierfür über einen anderen Servicekanal an uns.
Freundliche Grüße & ein schönes Wochenende
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Kühn, hallo Frau Schauer,
die Lohnbuchungen lassen sich in Kanzlei-REWE sooft einspielen, wie man will. Ich habe das soeben hier bei einer Buchhaltung mal ausprobiert und die September-Lohnbuchungen noch zweimal zusätzlich abgeholt. Das Ergebnis sieht man hier:
Seit wann das so ist, kann ich Ihnen nicht sagen, aber das Phänomen ist nicht neu.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Danke Fr. Fitschen.
irgendwie hatte ich in Erinnerung, dass eine zweite Abholung nicht möglich ist.
Ist ja auch nicht schlecht, die Buchhalter müssen nur aufpassen, dass nicht ausversehen doppelt abgeholt wird.
DK
Hallo Frau Fitschen,
das kann aber nicht passieren, wenn beim Datenimport der Haken "Dateien nach Importieren löschen" gesetzt ist.
Viele Grüße
Detlef Wahl
Hallo Herr Wahl,
das oben beschriebene Phänomen hat nichts mit dem Löschen der Dateien nach dem Importieren zu tun. Auch bei mir ist der Haken "Dateien nach Importieren löschen" gesetzt.
Ich hatte bei der obigen Buchhaltung die Stapel für August und September bereits geholt, aber noch nicht eingespielt. Dann habe ich den Stapel für September noch zweimal geholt und so entstand das obige Ergebnis.
Ich finde es auch nicht schlimm, dass man die Lohnbuchungen doppelt abholen kann. In manchen Situationen ist es sicherlich auch hilfreich. Man muss es nur wissen und sich darauf einstellen.
Viele Grüße,
B. Fitschen
Moin Frau Fitschen,
daher wird bei uns der Lohnbuchungsbeleg bis zur Umsatzsteuervoranmeldung immer in einem separaten Buchungsstapel geführt.
Weiterhin viel Erfolg.