Hi.
Ich möchte ein digitalen Beleg bereichsweise an 5000 Buchungen verlinken.
Oder anders ausgedrückt, ich will einen digitalen Beleg an 5000 Buchungssätze verlinken/verknüpfen/anhängen (welches das richtige Fachwort ist bitte auswählen).
Ich finde hierzu nirgends eine Möglichkeit ausser jeden der 5000 Buchungen einzeln zu verknüpfen.
Hat einer eine Idee oder weiss wo ist der Knopf ist um es bereichsweise zu ändern? (Es ist ja nur ein Link der da gespeichert wird, warum fehlt diese Option in "Bereichsweise Ändern")
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habs noch nie versucht, aber mein erster Gedankt war:
die 5k Buchungen auslesen in Excel, den Beleglink an jede Buchungszeile anhängen und dann wieder importieren.
Viel Erfolg.
Grüße
AKW
Hallo @Witty ,
mir ist leider kein Weg aus ReWe heraus bekannt, der das ermöglicht.
Was möglicherweise ginge wäre ein Export Ihres Stapels mit den 5000 Buchungen als DATEV Export, bei der der ersten Buchung der Beleg hinterlegt ist.
Diesen öffnen Sie dann in Excel und kopieren die BelegID für alle weiteren 4999 Buchungen. Sollte innerhalb von Sekunden gehen.
Dann den Export wieder als Stapel importieren und es hat hoffentlich geklappt.
Berichten Sie gerne, ob das so geht. Sonst kann ich leider nichts sinnvolles dazu beitragen.
Grüße
Klang für mich damals auch sehr sinnvoll.
Ist ja der einzige Workarround.
Hat nur mehrere Haken.
Die Buchungssätze sind mit/von der Bank eingespielt. Das Exelsystemworkarround würde das im wahrsten sinne des Wortes kaputt machen.
Wenn Exel es kann, warum kann es Datev nicht???
Hallo Witty,
reine Neugierde: Welcher Sachverhalt verbirgt sich hinter dieser Anforderung?
VG
ww3
Eine Art Dauerrechnung.
Dann brauche ich da nur 1x den Beleg, wenn der Betrag gleich bleibt. Dem Prüfer kann man das schon verständlich machen. Selbst bei monatlich gleichbleibenden M365 Rechnungen würde ich keine Rechnung wollen 😅. Nicht mehr Aufwand als nötig machen. Keine Buchung ohne Beleg kommt aus anderen analogen Zeiten.
Ja, ich würde den auch nur an die erste(n) Buchung(en) hängen und alle Wiederholungen "frei" lassen. Die Buchungen sollten sich ja über Belegfeld1/Buchungstext/… alle finden lassen, so dass man den Beleg im Zweifel schnell wieder hat.
Hallo,
so dauerhafte Belege legen wir auch als Verknüpfung in die Kontonotiz. Vielleicht wäre das noch eine Alternative.
Das stimmt. Diese Frage ist ehr eine auf die Zukunft ausgelegte Frage. In Zeiten von vermehrter Digitaler Belege ist das noch eine kleine Frage. In Zukunft wird das zu einem Geduldssport. Deswegen frage ich jetzt schon statt in 20 Monaten.
Also wie es sich kristalisiert ist die Option der Bereichsweisen Änderung noch nicht in 2024 angekommen, aber die Möglichkeit wäre da. "Bereichsweise Änderung mit Beleg ID oder Belegbild.
Man muss hier unterscheiden wegen Dauerbelegen und Belegen mit gleichbleibenden Betrag. Bei Dauerrechnung reicht 1 x anhängen, die gleichbleibenden sollten alle angehängt werden. Keine Buchung ohne Beleg mag zwar aus analogen Zeiten kommen, aber ist immer noch gültig.
Dauerbelege an alle Buchungen hängen ist nur Zeitvergeudung und bringt null Mehrwert.
Hallo metalposaunist,
Zitat von der Hilfeseite Ihres doch so heiß geliebten Anbieters aus Freiburg.
Auch wenn seit 2017 statt der Belegvorlagepflicht die Belegvorhaltepflicht gilt, ist es wichtig, seine Belege aufzubewahren – entweder in Papierform oder digital. In der Buchhaltung lautet nach wie vor der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg!
Zitat Ende
Wollen Sie wirklich mit Ihrer so lapidar dahin geworfenen Anmerkung das alles für ungültig erklären:
§ 238 HGB, § 239 HGB, § 257 Abs. 1, 3, 4, 5 HGB; § 140 AO, § 146 AO, § 146a AO, § 147 AO, BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A4 – S 0316/19/10003:001
Dabei sind die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes noch nicht mal mit aufgeführt.
Sicher stammen diese Vorschriften aus ehemals anlogen Zeiten, sind aber zwischenzeitlich auch auf die digital geführte Buchhaltung angepasst und haben nach wie vor Gültigkeit.
Gruß
ww3
5k Buchungssätze mit einem Beleg verknüpfen halte ich auch für unnötigen Aufwand.
@Witty sind diese 5k Buchungen "Sortenrein" auf ein Erlöskonto gebucht? Dann würde ich den Beleg wie vom @MMüller vorgeschlagen in der Kontonotiz verlinken. Wenn die 5k Buchungen zwischen 35k bunt gemischten anderen Erlösbuchungen stehen würde ich die entweder sauber auseinander buchen um den minimalen Aufwand mit der Kontonotiz realisieren zu können oder über den Workaround mit dem Export den Beleg tatsächlich 5' mal verlinken.
@Witty wird hier der Bankumsatz an Erlöskonto gebucht? Klingt so weil Sie davon schreiben.
Ist das Mandat ein Ist oder Soll Ust Mandant? Im letzteren Fall wäre es wohl angebracht die 5k Erlösbuchungen zu importieren und die Bank dagegen laufen zu lassen. Die importierten Erlösbuchungen sind ja einfach mit dem Beleglink zu versehen.
Ja, das sind alles "Workarrounds". Die sind mir alle bekannt.
Ich habe dieses Thema eröffnet um zu sehen ob es eine SIMPLE in Game (IM PROGRAMM) Lösung gibt.
Wir stehen noch am Anfang der Digitalen Buchungen. In Zukunft sollte bereichsweise Änderung das auch leisten können.
Fiktives Beispiel: 5000 Belege mit der Selben Zahl und Datum.
Weiteres fiktives Beispiel: Digitale Belege ändern im Bereichsweise Änderung (oder ähnliches Modul). Bei zum Beispiel Fehlverlinkung.
Ich werde das an die DEVELOPER als Thema mal reinsenden und sehen wie lang es dauert bis es dann IM PROGRAMM geht ohne Workarroundlösungen.
Hallo @Witty ,
Wenn Ihnen sämtliche Lösungsvorschläge bzw. Workarounds bereits im Vorfeld bekannt sind, wäre es für alle hilfreich gewesen wenn Sie diese bereits im ersten Beitrag erwähnt und als für Sie impraktikabel gekennzeichnet hätten. So hätte ein einfaches "Nein" auf Ihre Frage ausgereicht. Wenn Sie dieses Nein von einem DATEV-Mitarbeiter hören wollen, ist das Ihre Sache.
Der Weg über Export, ändern und Import würde schätzungsweise 2-3 Minuten Lebenszeit erfordern und da Ihnen der Weg ja bereits bekannt ist, würde es für Sie sogar schneller von der Hand gehen. Insofern klingt dieser Weg gemessen an Ihrem Wissen für recht simpel.
Ihre eigene Antwort als Lösung zu akzeptieren, weil (wie von Ihnen wohl erwartet) kein "simpler" Weg in Game (😉) existiert, ist doch etwas merkwürdig und trägt nicht unbedingt dazu bei, dass ich Ihnen bei zukünftigen Fragen, eine Lösung vorschlagen würde.
Denken Sie dran. Wir sitzen alle im selben grünen Boot.
Grüße
Ehrlich gesagt hoffe ich, dass die DATEV darauf keine Kapazitäten verschwendet. Mir fällt kein einziges Szenario ein, bei dem bereichsweise ändern mit einem digitalen Beleg Sinn machen würde.
Kann nicht der einzelne Beleg hinter die Ausgangsrechnung gelegt werden?
Dann den Debitorenausgleich in Summe gegen ein durchlaufendes Konto buchen und die 5000 Zahlungsbuchungen beim durchlaufende Konto gegenbuchen?
So hätten Sie im System 5000 Buchungen hinterlegt. Oder von welchem Fibu-Konto möchten Sie die Belege anschauen bzw. verknüpfen?
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt richtig verstanden.
Gruß
Martin Heim
Wir haben einen Mandanten, bei dem eine einzelne Rechnung auf 200 Buchungssätze (u.a. wegen KOST) aufgesplittet werden muss. Wenn da mal vergessen wurde, den Beleg dranzuhängen oder der falsche Beleg verknüpft wurde, dann wäre eine bereichsweise Änderung sehr hilfreich.
Ich verzichte ungern darauf, einen Beleg anzuhängen, weil das für mich im Zeitalter der Digitalisierung der Nachweis ist, dass ich einen Beleg habe. Wenn an einem Buchungssatz kein Beleg hängt, bin ich immer irritiert.
Bei großen Buchhaltungen mache ich da bisher Abstriche, weil es technisch einfach nicht umgesetzt wurde. Nur wenn ich mal dahin kommen will, dass das Finanzamt meinen Mandanten zertifiziert und sagt, läuft alles nach DIN XY wunderbar und wir brauchen dich erstmal nicht mehr zu prüfen, dann sollte es m.E. auch die Möglichkeit geben, ohne Nutzung eines externen Systems (wie EXCEL) Buchungssätze in allen Eingaben in Massen ändern zu können.
Ein Glück, dass die DATEV selbst nicht der Argumentation, Buchungssätze könnten ja einfach ausgelesen, geändert und wieder eingelesen werden, gefolgt ist. Weil dann hätten wir überhaupt keine bereichsweise Änderung von Buchungssätzen.
@KBruck schrieb:
weil das für mich im Zeitalter der Digitalisierung der Nachweis ist, dass ich einen Beleg habe. Wenn an einem Buchungssatz kein Beleg hängt, bin ich immer irritiert.
Aber genau das ist ja der Vorteil der Digitalisierung. Früher war „keine Buchung ohne Beleg“, damit man sicherstellen kann, dass man keine Buchung als Mensch dazu halluziniert. Dazu war der Beleg als Nachweis da. Heute ist das aber eigentlich Quatsch, weil schon allein der Umsatz in der Bank der Beleg sein sollte. Wenn die Bank anfängt Umsätze zu erfinden, die sich bei Fehlern nicht ausgleichen, habe ich Fragen und vielleicht stimmt der Saldo meiner Bank dann gar nicht, weil ich nicht alles sehe?! Also hat jeder Umsatz bereits seinen Grund und der Beleg dazu ist nur bei Rückfragen ggf. noch nötig.
Ebenso ERP Systeme. Wenn die Buchungen oder allg. Daten erfinden, wird‘s kritisch. Ebenso, wenn #KI anfängt zu halluzinieren. Daher kann es auch keine Lösung sein, bei der ESt einfach irgendeine Steuernummer für die Kinder zu nehmen, nur damit man ans Ziel kommt.
Und vertraut man dem Datensatz, weil man weiß, wie und woher die Daten kommen, passt alles. Der Beleg ist also „nur“ für die eigene Sicherheit da, damit man den gelieferten Daten vertrauen kann und meint: jawohl, der Export passt mit den Belegen.
Ich bin der Meinung, dass das nicht mehr zeitgemäß ist. Aber ja, ich kenne wohl auch lustige Prüfer, die einen Grund zum Meckern finden wollen 🙄.
Wie war das mit der Pleite von WireCard? Vielleicht will man nicht wissen, wer wo halluziniert hat.
Buchen Sie nur noch die Bank und keine Rechnungseingänge- und Ausgänge?
Belege brauche ich auch, um Vorgänge im Gesamtkontext richtig beurteilen zu können. Und manchmal muss ich mir auch Belege von früheren Buchungen ansehen, damit ich weiß, was ich mit dem aktuellen Beleg anfangen soll. Belege sind nicht nur für das FA wichtig sondern auch für die internen Prozesse.
Und ja - ich vertrauen den eingelesenen Daten nicht uneingeschränkt. Programmierer sind auch nur Menschen und machen Fehler.
@KBruck schrieb:
Buchen Sie nur noch die Bank und keine Rechnungseingänge- und Ausgänge?
Ich buche meine GmbH in lexOffice selbst. Vielleicht ist das gut so, weil ich sonst wohl ein schlechter Buchhalter wäre, der das System verändern will 😆.
Wobei ich das wohl gut mache, wenn mein Berater meint, dass meine Daten eine gute Basis für den JA sind. Dann scheine ich nicht so viel falsch zu machen aber habe auch nur 5 Belege im Monat 😅. Dank OCR und KI muss ich da nichts mehr machen außer bestätigen.
Das Grundproblem ist, dass der Mensch nicht zu 100% ehrlich ist. Daher vertrauen wir den Daten in Masse nicht. Leider ist #KI nun auch nicht mehr objektiv, weil sie von Menschen entwickelt wurde. So wird uns Technik nie ersetzen können, weil man auch digitalen Daten dann misstraut.
NUn wenn es ein Art Dauerrechnung ist dann können Sie den Beleg
ja im DMS ablegen und diesen mit dem Konto z.Bsp. Miete 6310 - SkR 04 verknüpfen.
Hierzu gibt es auch ein Youtube Video von Andreas Hausmann.
Dokumente mit Konten verknüpfen in DATEV Rechnungswesen (youtube.com)
@metalposaunist schrieb:@KBruck schrieb:
weil das für mich im Zeitalter der Digitalisierung der Nachweis ist, dass ich einen Beleg habe. Wenn an einem Buchungssatz kein Beleg hängt, bin ich immer irritiert.
Aber genau das ist ja der Vorteil der Digitalisierung. Früher war „keine Buchung ohne Beleg“, damit man sicherstellen kann, dass man keine Buchung als Mensch dazu halluziniert. Dazu war der Beleg als Nachweis da. Heute ist das aber eigentlich Quatsch, weil schon allein der Umsatz in der Bank der Beleg sein sollte.
letztes mal, als ich die GoBD gelesen hab, stand das da anders: https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2021/Anhaenge/BMF-Schreiben-und-gleichlautende-Laendererlasse/Anhang-64/anhang-64.html Rz 30
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen durch einen Beleg nachgewiesen sein oder nachgewiesen werden können (Belegprinzip, siehe auch unter 4.).
Die Digitalisierung hat an der Belegpflicht nichts geändert, im Gegenteil gibt es sogar Prüfer, die einen Beleg für eine Privatentnahme fordern.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
Dass Deutschland technisch arg hinterher hinkt, geht ja gerade durch die Medien. Aber ja, wir müssen die aktuell gültigen §§§ erfüllen, die aber eben auf einer älteren Dekade basieren. Diese Diskrepanz werden wir aber so schnell nicht auflösen können, weil unsere Strukturen teils so sind, wie sie sind und sich nur langsam ändern.
Das Belege für die Buchführung benötigt werden und nicht nur die Abbuchung auf der Bank reicht, wird sich hoffentlich nie ändern.
Nehmen wir mal ein einfaches Beispiel: Angenommen, Sie hätten in Ihrer wunderbar komplexen GmbH einen Telefonvertrag bei der Telekom. Sie argumentieren jetzt, dass es ausreicht, dass die Telekom etwas bei Ihnen abbucht, um es auf Telefonkosten zu buchen.
Nun kann man bei der Telekom aber auch noch z.B. Smartphones kaufen, seine Appeinkäufe bei Apple und seine 365 Monatsgebühr von Microsoft über die Telekomrechnung bezahlen. Sieht man das bei der Abbuchung? Nein. Hat man selbst mit Vorliegen der Telekomrechnung alle Unterlagen, um einen Vorsteuerabzug oder sogar den betrieblichen Nachweis für die kompletten Aufwendungen? Nein. Allein die aufgeführten Möglichkeiten habe ich dieses Jahr in Buchführungen bereits gesehen.
Es hat auch seine Gründe, warum wir mehrere Jahre lernen müssen, um unseren Beruf zu können. Es gibt viele Bereiche, die reformiert gehören, aber die Belegpflicht gehört nicht dazu.
Sie können das ja weiter spinnen, bin kein so großer Telekomzahler aber via Paypal und Kreditkarte geht vieles.
Daher 1x Monat wird die Kreditkarte vom G'kto abgebucht, die Abbuchung sagt ich habe bezahlt, aber sie sagt nicht war das jetzt beruflich oder privat ? Bei einer GmbH sollte zwar alles geschäftlich sein aber es gibt eigentlich in jeder GmbH ein Gesellschafter Verrechnungskonto , daher braucht es für die 1 Abbuchung auf der Bank zunächst die Abrechnung Kreditkarte und dort wiederum zu jeder einzelnen Buchung einen Beleg damit a) Vorsteuer gezogen werden und kann und der betriebliche Zusammenhang dargelegt werden kann oder eben auch nicht.
Und selbst für die Kreditkarten/Bankgebühr gibt es eine gesonderte Abrechnung, u. a. aufgrund der Leistungsnachweise, auf der u. U. noch Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Also selbst beim bankeigenen Umsatz wird's nur mit der Abbuchung dürftig. Insofern halte ich es mit den Belegen frei nach dem Motto so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Zum Sachverhalt würde ich bei einer Dauerrechnung aus der sich tausende Buchungen ergeben, die rein per Bank gebucht werden, ggf. wirklich über Verlinkung per Konto bzw. gesonderte Dokumentation o. ä. nachdenken. Die Masse aus der sich die Nachvollziehbarkeit ergibt, wird entscheidend sein.
Lieber Daniel,
bei 5 Buchungen im Monat beträgt die Fehlerquelle exakt maximal 5.
Ich habe jetzt gerade eine 4-3 Rechnung selbst bucher in Lexoffice Fertiggestellt.
so. ca 700 Buchungen im Jahr , Korrekturbuchungen meinerseits ca. 80 davon etliche wg. Gerneralumkehr in der PN doppelt gezählt. Also las es 50 sein ca 7-8%. Das tückische der Teufel steckt im Detail es gab einfach viele Umsatzsteuerliche Sachverhalt die einfach falsch waren.
Rg.stellungen ins EU Ausland und Drittland sind unterschiedliche Sachverhalte. Rg. stellung an inländische staatliche Behörde die aber im Drittland eine Betriesbstätte unterhält. EU Lieferungen gebucht obwohl es nur Leistungen gibt. Vorsteuerabzug aus Rg. gezogen indem es keine Vorsteuer gibt weil zl.Bsp. Tanken im EU Ausland.
Und wenn derjenige der Bucht keine Ahnung sondern sich auf die flotten Werbesprüche von Lexoffice und Sevdesk und wie sie alle heißen verlässt der ist verlassen. Den schwarzen Peter haben dann leider wir StB weil wir müssen dann zum Teil mühsam denMandanten erklären warum was falsch ist und an was es liegt und das eben Lexoffice für einfache Standardfälle gemacht ist, aber davon gibt es nach meiner Einschätzung immer weniger. Aber das kann der steuerliche Laie unmöglich einschätzen.
Daher ich bin vom technischen Handling von Lexoffice durchaus begeistert, aber nach dieser 4-3Rg. weiß ich warum ich bei Datev bin, auch wenn es behäbiger läuft und nicht so schick aussieht.
Diesmal nur so als mein perönlilches Feedback. Auch im Bereich Lohn gab es viele merkwürdige Buchungen die Lexoffice Lohn selbst generiert aber auch da muss der user eben wissen was er tut und das kann man vom steuerlichen Laien nicht erwarten und die Augen werden dann auf einmal sehr groß wenn ich den Zeitaufwand den ich habe in Rechnung stelle, weil das die Lexoffice Gebühren um ein weites übersteigt.
so. ca 700 Buchungen im Jahr , Korrekturbuchungen meinerseits ca. 80 davon etliche wg. Gerneralumkehr in der PN doppelt gezählt. Also las es 50 sein ca 7-8%. Das tückische der Teufel steckt im Detail es gab einfach viele Umsatzsteuerliche Sachverhalt die einfach falsch waren.
Da kehrt sich der Satz mit den Y-Tours um. Nicht "Wir buchen Sie fluchen" sondern "Sie buchen wir fluchen"
In der Zeit in der Sie die 80 Korrekturbuchungen gemacht haben hätte Sie auch die Buchhaltung gemacht.....
"Lieber Herr Mustermann, da die Qualität der uns gelieferten Buchhaltung nicht ausreichend war um daraus ohne erheblichen Mehraufwand Ihren Abschluss erstellen zu können bitten wir um einen Telefontermin mit Ihnen"
In dem Termin heißt es dann:
-Sie hören mit dem Quatsch auf und lassen es uns machen
oder
Sie suchen sich jemanden der es kann und bezahlen ihn dafür
alternativ
könnten Sie für das laufende Jahr eine engere Betreuung von uns bekommen welche allerdings zum Stundensatz der Sachbearbeiterin abgerechnet wird.
Korrekturbuchungen im Rahmen des Abschlusses über 0,5% der Anzahl der Buchungssätze wird zukünftig mit meinem Stundensatz on Top abgerechnet.
Das ganze natürlich dann in höflich... 🤗