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Kleinunternehmer PV-Anlage, dem Netzbetreiber nicht mitgeteilt

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letzte Antwort am 06.07.2023 13:30:20 von herri
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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Fall: Mandant seit 2016 Kleinunternehmer mit den Einkünften aus der PV-Anlage (Antrag beim FA gestellt und genehmigt).

 

Jedoch wurde vergessen dem Netzbetreiber, der die Einspeisevergütung zahlt, mitzuteilen, dass keine USt mehr in Rechnung gestellt werden darf. Info erst jetzt in 2022 an Netzbetreiber.

 

In der Bufü wurden die Abschläge und die Endabrechnung immer auf des Konto "Erlöse Kleinunternehmer" gebucht.

 

Wie kann man das alles wieder heilen?

 

Beim FA geänderte/berichtigte USt-Jahreserklärungen ab 2016 abgeben (zu unrecht ausgewiesenen USt)?

Rückzahlung dieser an das FA? Im Jahr der Zahlung = Betriebsausgabe?

 

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!

guenther
Erfahrener
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Nachricht 2 von 11
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Sofern sich die Abrechnung nicht mehr korrigieren lässt, wäre zu Unrecht ausgewiesene USt in der Jahreserklärung richtig.

 

Allerdings Gutschrift: § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG

mfg Thomas Günther
herri
Beginner
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Nachricht 3 von 11
2418 Mal angesehen

Ich bin leider in die gleiche Falle getappt  - Änderung auf Kleinunternehmer dem Netzbetreiber nicht angezeigt.

Bedeutet es die zuviel erhaltene Umsatzsteuer 1 mal dem Finanzamt mit korrigierter Umsatzsteuererklärung abzuführen ist und dann nochmal an den Netzbetreiber zurückzuzahlen ist.

 

Ich denke nur Finanzamt müsste heilen und dann für die noch nicht abgerechneten Jahre Kleinunternehmerregelung anzeigen. Oder auch für das zurückliegende Jahr, wenn noch keine Steuererklärung gemacht wurde?

 

Vielen Dank für die Hilfe - bin offensichtlich nicht der einzige der nicht richtig aufgepasst hat.

 

 

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jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 11
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Keine Buchung ohne Beleg..... Duck und weg....

Wenn die Masse schweigt gewinnen die Lauten. 2029 blauer Kanzler? --> NEIN DANKE!
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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 5 von 11
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Also hier im Norden, wo die EWE Netz die Abrechnungen erstellt, werden bei Meldung der Kleinunternehmerschaft die Abrechnungen auch für alte Jahre geändert. Es kommt ein Wust ein Korrekturen und Neuberechnungen, aber per Saldo stimmt es. Habe das jetzt schon ein paarmal durch.

 

Aus Praktikersicht habe ich auf das Melden der unberechtigt ausgewiesenen Steuer und deren Korrektur drei Jahre später verzichtet.

Dinosaurier
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herri
Beginner
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Nachricht 6 von 11
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Vielen Dank für die Antwort!

Ich bekomme vom Netzbetreiber eine jährliche Abrechnung für eingespeisten und selbst verbrauchten Strom. Da ich bis vor 3 Jahren in der Regelbesteuerung war und mir nicht klar war, dass ich den Wechsel zum Kleinunternehmer dem Netzbetreiber anzeigen muss, bekomme ich auch die Umsatzsteuer vom Netzbetreiber vergütet.

 

2020 habe ich beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt und erhalten, obwohl in den vorgelegten Abrechnungen des Netzbetreibers die Umsatzsteuer aufgeführt wurde. Eine Umsatzsteuererklärung hatte ich nicht erstellt und das Finanzamt sie auch nicht gefordert. Insofern dachte ich es ist alles ok.

 

Demnach habe ich definitiv zu viel erhalten und will das korrigieren.

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herri
Beginner
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Nachricht 7 von 11
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@wwinkelhausen 

vielen Dank für die Nachricht, leider hatten sich unsere Nachrichten überschnitten.

 

Meine laienhafte Vorstellung ist: Wenn ich beim Finanzamt für die letzten Jahre eine korrigierte Umsatzsteuererklärung abgebe, ist der Netzbetreiber so gestellt als hätte ich nicht die Kleinunternehmerregelung genutzt und auch der Staat hat bekommen, was ihm zusteht.

 

Sollte es jedoch so sein, dass ich einmal dem Netzbetreiber die Vorsteuer erstatten muss und zusätzlich an das Finanzamt zahlen muss, wäre das nach meinem Rechtsempfinden unbillig ... Aber Steuer und Rechtsempfinden haben ja wenig miteinander zu tun.

 

Ich freue mich auf die weitere Unterstützung.

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 8 von 11
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Wenn der Netzbetreiber die Rechnungen korrigiert, müssten Sie per Saldo diesem nur die Umsatzsteuer zurückzahlen, wenn dieser nicht korrigiert, müssen Sie die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Dinosaurier
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herri
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Wunderbar, demnach trifft hier der gesunde Menschenverstand doch zu.

 

Ich gehe davon aus, dass der Netzbetreiber für die Neuberechnung Kosten in Rechnung stellt. Das kann ich auch nachvollziehen schließlich hat ja mein Fehler den Mehraufwand verursacht.

 

Oder doch lieber beim Finanzamt die korrigierte Umsatzsteuer einreichen und die Säumniszuschläge in Kauf zu nehemen?

 

Oder besser beide zeitgleich informieren, schließlich ist es nicht vorsätzliche Steuerhinterziehung ... so hab ich das gelesen.

 

@wwinkelhausen Vielen lieben Dank für die kompetenten und hilfreichen Antworten!

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wwinkelhausen
Meister
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Nachricht 10 von 11
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Ich kenn das nur bei der EWE, die stellen jedenfalls dafür keine Kosten in Rechnung. 

 

Ich würde, wenn es Ihr Netzbetreiber macht, die dortige Korrektur bevorzugen. Bei der Nachmeldung der Umsätze an das Finanzamt haben Sie zusätzlich noch das Problem, dass Sie ertragsteuerlich zu hohe Einnahmen angegeben haben, wenn Sie die Auszahlungen als Kleinunternehmerumsatz gemeldet haben. Hier wäre zu prüfen, ob Sie noch an diese Jahre herankommen, z.B. durch Vorbehalt der Nachprüfung. 

Dinosaurier
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herri
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Vielen herzlichen Dank für die Tips!

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10
letzte Antwort am 06.07.2023 13:30:20 von herri
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