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festgeschriebenen Stapel wieder eröffnen

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letzte Antwort am 17.03.2025 10:45:15 von mehrkaffee
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Manjak
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
533 Mal angesehen

Hallo,

bei all dem Stress mit der bereits erwähnen Chaos-Buchhaltung ist mir leider ein weiterer Fehler passiert.

Ich habe 10 Monats-Stapel, die festgeschrieben waren, mit GU storniert und leider aus Versehen die stornierten Stapel voreilig festgeschrieben. Jetzt stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Buchungen im stornierten Stapel doch berechtigt waren. 

Bedauerlicherweise habe ich in der Hektik vergessen, eine Datensicherung zu machen.

Ich müsste jetzt also den stornierten Stapel noch einmal stornieren, um die alten Buchungen, die wie gesagt, doch in Ordnung waren, wiederherzustellen.

Oder gibt es einen besseren Weg? Irgendwo habe ich gelesen, dass man das Festschreibungskennzeichen rückgängig machen kann.

Das Finanzamt verlangt die Buchführung zur Prüfung der Umsatzsteuer. Und es ist natürlich etwas doof, wenn Buchungen mehrfach storniert wurden.

Für Tipps bedanke ich mich recht herzlich.

seprof
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 10
522 Mal angesehen

Das ist der richtige Weg. Eine nachträgliche Veränderung des Festschreibungskennzeichens würde ernsthafte Zweifel an der GoBD Fähigkeit von Kanzlei Rechnungswesen aufwerfen. 

 

Was das Finanzamt angeht, ist das mehrfache Stornieren kein Problem. Besser, als wenn nur eine saubere Buchhaltung mit erst vor kurzem durchgeführter Festschreibung bereitgestellt wird, denn auch das Festschreibungsdatum wird in den GoBD Daten mitgeliefert …

martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 10
484 Mal angesehen

Datensicherung ist der Weg.

- Schauen, ob noch irgend eine alte Datensicherung existiert.
- Stapel und KoKo- Stammdaten exportieren

- jetzt natürlich Daten sichern

- alte Datensicherung einspielen und latente Stapel importieren.

 

Notfalls, aber wirklich böse:

- Alle Stapel des Jahres exportieren, incl. Lerndatei, Kontenbeschriftung, usw.
- Mandantenjahr löschen und neu anlegen
- Alle Stapel importieren und festschreiben aufheben.

 

Egal was, bitte wirklich gut dokumentieren.

BWA vorher und nachher ausdrucken. Muß identisch sein.

 

Im Zweifel: Finger weg.
 Bei der Januar BH würde ich es aber reparieren.

WICHTIG: Diese Aktionen einen wirklich fähigen Admin im Haus, bzw. den Chef durchführen lassen.

 

Josef
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 10
392 Mal angesehen

Notfalls, aber wirklich böse:

- Alle Stapel des Jahres exportieren, incl. Lerndatei, Kontenbeschriftung, usw.
- Mandantenjahr löschen und neu anlegen
- Alle Stapel importieren und festschreiben aufheben.

 

...das ist meine bevorzugte Variante, die ich schon sehr oft genutzt habe! Aus meiner Sicht keinesfalls "böse", sondern am Schnellsten 🙂

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 5 von 10
381 Mal angesehen

@Josef  schrieb:

 

Aus meiner Sicht keinesfalls "böse", sondern am Schnellsten 🙂

 


Was heißt böse? Widerspricht den GoBD und könnte wenn dies -wie im vorliegenden Fall- im Rahmen einer Steuerprüfung eingereicht werden soll, zu Problemen führen, da die alten Festschreidaten dann nicht mehr vorhanden sind, sondern diese erst aktuell (neu) festgeschrieben wurden.

Josef
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 10
373 Mal angesehen

...dass es den GoBD nicht entspricht, ist klar, das tut die Variante mit der Sicherung aber auch nicht...

 

GoBD-konform ist einzig die Variante mit dem erneuten Storno des Stapels, sorry, dieses Wissen hatte ich vorausgesetzt.

 

Ich würde das je nach Fall entscheiden, denn wenn beispielsweise der Mandant selbst bucht und ich diese Buchhaltung eingespielt habe, dann habe ich auch kein Problem für mich, das ganze Jahr nochmals zu löschen und neu einzuspielen...

 

Die "Regeln" sind klar und ich bin absolut dafür, diese - wo möglich - auch zu befolgen!

Allerdings habe ich tatsächlich noch nie erlebt, dass bei einer Prüfung auf die Festschreibung geschaut wird, ihr??

vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 10
314 Mal angesehen

 

meist müssen einzelne, einige oder viele Buchungen von Selbst- oder Fremdbuchern vor der UStVA nochmal geändert werden.

 

Mir stellt sich immer wieder die Frage, wie man den 'Zustand' der Buchungsstapel bzw. die einzelnen Änderungen vor und nach der Änderung am besten und am übersichtlichsten dokumentieren kann

 

Ich würde gern quasi mit einem Klick und gezielt nur die Änderungen vom Import der Buchungsstapel bis zur endgültigen Festschreibung durch die Kanzlei in einer PDF festhalten

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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Hinweis: dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten, bei jedem Wetter ☀ ☁ ☂ ☃ ☄


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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Josef
Einsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Um das sauber nachvollziehen zu können, schreibe ich die Vorläufe der Mandanten ungesehen sofort fest und mache einen separaten Vorlauf für alle Stornos etc.

Das funktioniert natürlich nur gut, wenn der Mandant auch ganz gut bucht! 🙂

Ansonsten wird das "Selbstbuchen" abgeschafft...

RAHagena
Meister
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Nachricht 9 von 10
258 Mal angesehen

Primanota öffnen -> rechtsmausig "Bearbeiten" wählen.

 

Daraufhin wird erst ein Storno-Stapel erstellt, dann erneut der ursprüngliche Stapel nur editierbar. 

 

Dort können Änderungen vorgenommen werden, so ist der Ursprungs-Zustand erkennbar und es können ohne Weiters Änderungen vorgenommen werden. 

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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
225 Mal angesehen

Kleiner Tip noch für die eigene Übersicht: Man kann im Kontoblatt anhaken, dass stornierte Buchungen ausgeblendet werden sollen.

 

Dann sieht man auch im größten Stornierungs-Chaos noch durch.

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letzte Antwort am 17.03.2025 10:45:15 von mehrkaffee
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