...dass es den GoBD nicht entspricht, ist klar, das tut die Variante mit der Sicherung aber auch nicht... GoBD-konform ist einzig die Variante mit dem erneuten Storno des Stapels, sorry, dieses Wissen hatte ich vorausgesetzt. Ich würde das je nach Fall entscheiden, denn wenn beispielsweise der Mandant selbst bucht und ich diese Buchhaltung eingespielt habe, dann habe ich auch kein Problem für mich, das ganze Jahr nochmals zu löschen und neu einzuspielen... Die "Regeln" sind klar und ich bin absolut dafür, diese - wo möglich - auch zu befolgen! Allerdings habe ich tatsächlich noch nie erlebt, dass bei einer Prüfung auf die Festschreibung geschaut wird, ihr??
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