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"beA-Verbot" ggü. Finanzverwaltung in Kraft: und nun?

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letzte Antwort am 21.02.2025 14:50:20 von Silvia_Kubisch
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bremen
Einsteiger
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Bekanntlich ist mit dem Jahressteuergesetz (§ 87a AO) die Kommunikation mit den Finanzämtern per beA untersagt worden, Einsprüche etc. können seit dem 6. Dezember nicht mehr wirksam per beA eingelegt werden.

 

Ist schon absehbar, ob und ggfs. wann eine DATEV-Schnittstelle für Elster eingerichtet wird?

 

Wie reagieren die Anwaltskollegen auf die neue Situation? E-Mail? Einfache Briefpost, Einschreiben? Telefax funktioniert ja leider auch bei vielen Finanzämern nicht mehr.

 

Ich selbst tendiere zu Mail mit der Aufforderung zur Empfangsbestätigung und parallel dazu weiter per beA, um den Inhalt der übermitelten Nachrichten rechtssicher dokumentieren zu können. Ich neige auch dazu, den nicht förmlichen Schriftverkehr (einfache, nicht fristgebundene Korrespondenz) weiter per beA zu führen. Mal sehen, ob die das lesen oder nun nach dem Ausdrucken wegschmeißen.

 

 

 

Fabian
Fortgeschrittener
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und warum nicht mit der Digitalen Kommunikation der Datev? Das läuft doch schon über Elster.

 

Fabian_0-1734085767315.png

 

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peter
Meister
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Hallo,

 

alternativ (keine Ahnung ob bei der Oberfläche von DATEV-Anwalt die Digitale Kommunikation aufgeführt wird) über https://apps.datev.de/kofi

 

 

Gruß
Peter
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mic
Aufsteiger
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Ich musste gerade schauen ob heute der 1. April ist...

 

Warum wurde EGVP überhautp eingeführt?

 

Mein Vorschlaf für die Zukunft: Zur Niederschrift des Einspruchs zum FA fahren. Ich glaube den Spass gönne ich mir wenn mir das FA dumm kommt.

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bremen
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Diese "digitale Kommunikation" gibt es bei uns (glaube ich) nicht, wir sind Anwälte, keine Steuerberater.

 

Als Kanzlei haben wir keinen Elsterzugang. Und ich will den, offen gestanden, auch nicht eröffnen - ich möchte darüber keine Bescheide entgegennehmen, ohne dass es eine Schnittstellte zu DATEV Anwalt gibt.

 

Und ich möchte es der Finanzverwaltung auch nicht leicht machen. Die sollen erkennen, dass es schlauer gewesen wäre und auch immer noch ist, wenn die Finanzverwaltung eine Schnittstelle von beA/EGVP zu Elster schafft. Mir ist auch nicht klar, wie die mit anderen Behörden (Gemeinden, Rentenversicherung etc) kommunizieren.

Fabian
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und was passiert, wenn Sie den Link von @peter aufrufen?

 


alternativ (keine Ahnung ob bei der Oberfläche von DATEV-Anwalt die Digitale Kommunikation aufgeführt wird) über https://apps.datev.de/kofi




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bremen
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nichts ("noch keine Dokumente vorhanden")

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Fabian
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das wäre ja auch richtig ... gibt es denn rechts oben diesen Button?

 

Fabian_0-1734089625027.png

 

agmü
Experte
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Die Digitale Kommuniktion mit Institutionen lässt sich für Anwälte nach meiner Kenntnis nicht nutzen.  Daher funktioniert dieser Weg der Kommunikation leider nicht.

 

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
bremen
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Den Knopf gibt es, aber das funktioniert bei uns nicht.

 

Ich gehe davon aus, dass DATEV uns Rechtsanwälte zeitnah darüber informieren wird, wenn es jetzt schon einen praktikablen Weg für uns gibt und uns anderenfalls mitteilt, wann es vielleicht eine Lösung gibt.

 

Ich danke aber sehr für Ihre Hinweise!

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andreasnürnberger
Beginner
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Die Änderung des § 87a AO betrifft auch alle Steuerberater. Denn auch beSt darf man nicht mehr benutzen. Die DATEV Kommunikation Finanzverwaltung ist aber keine Alternative. Denn sie setzt die Nutzung von Steuerprogrammen voraus. Auch wenn ich eine sonstige Nachricht an das Finanzamt senden will, dann muss bei mir eine Steuerart als Leistung vorhanden und der Mandantenbestand im entsprechenden Steuerprogramm angelegt sein (hier unter Nr. 3). Lohnsteuer geht schon mal nicht, weil die Lohnprogramme keine Steuerprogramme sind. Auch Einsprüche gehen nur zu den vorbelegten Bescheiden. Weshalb es diese Einschränkungen gibt, verstehe ich nicht. Denn über meinen ELSTER-Zugang kann ich alles machen. Ich erhalte dort übrigens auch alle mir zugestellen Steuerbescheide. Datev schafft es nicht, diese als bereits abgerufen zu kennzeichnen, wie das im beA geschieht. Im Übrigen verstehe ich sowieso nicht, weshalb es die chinesische Mauer zwischen Steuer- und Anwaltsprogrammen gibt. Gerade die Umstellung auf Cloud-Lösungen wäre doch eine Chance, da mal fortschrittlich zu sein. Bei der Kommunikation Finanzverwaltung hat das die Datev bislang verpennt. Ich glaube nicht, dass es hilft, auf eine Rückänderung des § 87a AO zu warten, weil das angeblich ein Versehen war. Das hat die Finanzverwaltung lange geplant. EGVP und beA war Ihnen schon immer ein Dorn im Auge. Man hat sich zuerst hinter "ELSTER" versteckt, dann Ortnamen falsch geschrieben. Seit die Suchfunktion im beA geändert wurde, funktionierte auch das nicht mehr. Ich erinnere mich noch an die höflichen Anrufe aus den Senatsverwaltungen und Ministerien für Finanzen, die ich schon vor Einführung des beA erhalten habe, ich möge es doch sein lassen, über EGVP Nachrichten zu senden, weil man die PDFs alle aufwendig umwandeln müssen. E-Mail ist nicht nur wegen des fehlenden Zugangsnachweises keine Alternative. Denn es gibt keine Kontrollmöglichkeit, ob die von mir verwendete E-Mail-Adresse aktuell ist, weil die Finanzämter diese nicht veröffentlichen. In Datev Anwalt ist sie, was die Berliner Finanzämter angeht, nicht mehr aktuell. Also bitte Datev, installiert hier schnell ein brauchbares System für alle.

Fabian
Fortgeschrittener
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auch ein Schreiben oder ein Einspruch an ein ErbSt Finanzamt geht nicht, selbst wenn die Leistung ErbSt angelegt ist.

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bremen
Einsteiger
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Meine Frage an DATEV im Ausgangspost war ja, wie DATEV auf § 87a reagiert.

 

Darauf gab es noch keine Antwort...

agmü
Experte
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Nachricht 14 von 15
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@bremen  schrieb:

Meine Frage an DATEV im Ausgangspost war ja, wie DATEV auf § 87a reagiert.

 

Darauf gab es noch keine Antwort...


wie soll DATEV reagieren - den aufgelösten Bundestag zerlegen; bei der nur noch bis Sonntag im Amt seienden Bundesregierung ihr Mißfallen zum Ausdruck bringen?  

 

Ich glaube kaum, dass Ressourcen existieren, eine Elster-Integration in den Arbeitsplatz on premise auch für Dokumente zu schaffen.

 

Bedanken Sie sich statt dessen am Sonntag bei ihrem Wahlkreisabgeordneten für das nette Geschenk welches im Jahressteuergesetz durchgewunken wurde.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @bremen ,

 

derzeit ist in DATEV Anwalt classic keine Anbindung an Elster geplant. 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 21.02.2025 14:50:20 von Silvia_Kubisch
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