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Aufgabe für die Steuerberaterkammern: Qualitätsübersicht der Cloudanbieter

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letzte Antwort am 25.10.2024 10:33:59 von spawngebob
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Gelöschter Nutzer
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Wir SteuerberaterInnen sind inzwischen von den Softwareanbietern abhängig, da sich durch die - dringend erforderliche und erfreuliche - Digitalisierung immer mehr ergibt.

Der Weg in die Cloud wird von der Datev als alternativlos bezeichnet und nur sehr mühsam umgesetzt. Dazu kommen Ausfälle wie heute, die ganze Kanzleien lahmlegen, da dort schon 99% der Mandate auf UO umgestellt worden sind.

Einen Überblick über die Störungshäufigkeit und Schwere wird von der Datev und den anderen Software Anbietern (natürlich) nur sehr eingeschränkt ermöglichst. Wir SteuerberaterInnen haben jedoch ein großes Interesse daran, verlässliche Informationen über die Verfügbarkeit und Qualität der Cloud-Dienste der verschiedenen Anbieter zu erhalten.

Eine verlässliche chronologische Übersicht über Totalausfälle und Störungen wäre meines Erachtens ein Service, den die Bundessteuerberaterkammer für ihre Mitglieder anbieten könnte.

wwinkelhausen
Meister
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Und was sind die Optionen dann? 10.000de Berater wandern dann z.B. ab zu Agenda, deren RZ solche Mengen dann auch nicht mehr ab kann?

Dinosaurier
marcow
Einsteiger
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Vielleicht sollte sich die DATEV mal von dem Gedanken der Genossenschaft verabschieden und damit zusammenhängend von dem "Quasi-Monopol" auf dem Softwaremarkt.

Die Öffnung hin zur freien Marktwirtschaft zwingt DATEV dann auch zu mehr Innovation und Produktentwicklung.

 

Sollte z.B. Agenda mitbekommen, dass StB in Massen bei DATEV abwandern, werden die schon mit Handkuss dort erwartet.

Ich wette, sie werden dann alles dafür tun, z.B. Serverkapazitäten vorzuhalten.

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wwinkelhausen
Meister
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Serverkapazitäten lassen sich ja auch so einfach aus dem Boden stampfen. Lasst uns noch mal einen neuen RZ-Standort bauen. Ist bestimmt bis Jahresende fertig.

Dinosaurier
StB_Alexander_Völkl
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Und die ganze Kanzlei wechselt dann die Kanzleisoftware mitsamt der Umstellung aller Mandanten auf ein komplett anderes Softwaresystem, weil die Statistik zeigt, dass Anbieter x 5% weniger Probleme in einem Jahr verursacht als der andere Anbieter y? Und dann besteht ja noch zusätzlich das Problem, dass alle Beteiligten das auch möchten (schwierig....).

 

Evtl. müsste eher die Kanzlei sich so aufstellen, dass sie Tätigkeiten hat, die in Software-Ausfallzeiten auch sinnvoll bearbeitet werden können. Dass bei Einsatz von IT die IT auch mal Probleme bereiten kann, muss eigentlich einkalkuliert werden. Natürlich gilt, je weniger Probleme, desto besser.

 

Es wird doch jetzt wegen der DATEV keiner nutzlos rumsitzen. Ablage, Mandantenakquise, Fortbildung, Marketing, Beratungsrecherchen, etc. etc. Es gibt so viel zu tun abseits der DATEV Software.

einmalnoch
Experte
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Das ist nun nicht wirklich die Aufgabe der Kammern. Hier gab und gibt es Unternehmen, die so etwas machen.

 

Jede Kanzlei muss sich eine Strategie überlegen, wie sie mit den Herausforderungen der Zukunft umgeht. Dabei sind natürlich Risiken mit einzubeziehen, das Ausfallrisiko bei Cloudanwendungen ist da noch als gering einzustufen, bei einer Clusterung, wie sie DATEV derzeit liefert, steigt das Risiko exponentiell.

 

Allerdings ist auch zu überlegen, ob man sich Probleme Anderer ohne vernünftige Vergütung zu regelmäßig steigenden Kosten ins Haus holt. Irgendwann kommt ein frei drehender Betriebsprüfer auf die Idee, dass die Beratung und Betreuung von der Kanzlei initierten Plattformanwendung als gewerblich einzustufen ist, zumindest wenn die Zeiten dafür abgerechnet werden. Oder macht man das jetzt kostenfrei?

 

Edit: "nicht" eingefügt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
einmalnoch
Experte
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@wwinkelhausen  schrieb:

Serverkapazitäten lassen sich ja auch so einfach aus dem Boden stampfen. Lasst uns noch mal einen neuen RZ-Standort bauen. Ist bestimmt bis Jahresende fertig.


Dafür gibt es doch die Cloud, da lassen sich Serverkapazitäten ohne Probleme anmieten und freischalten, mit den entsprechenden Verträgen innerhalb von Minuten, bei richtiger Einrichtung sogar vollautomatisch.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Neu_hier
Fachmann
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Ich sehe das in der Eigenverantwortung des Steuerberaters (Unternehmerrisiko) und nicht als Aufgabe der Kammer.

Danke
wwinkelhausen
Meister
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Ich wäre als Steuerberater aber nicht so begeistert, wenn die DATEV jetzt irgendwo anfangen würde, Serverkapazitäten anzumieten, die nicht unter deren Kontrolle stehen.

Dinosaurier
spawngebob
Aufsteiger
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@einmalnoch  schrieb:

Das ist nun wirklich die Aufgabe der Kammern. Hier gab und gibt es Unternehmen, die so etwas machen.


Da fehlt doch das Wort "nicht".

 

Eine berufsständige Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und darf somit definitiv keine Empfehlungen für Software aussprechen und / oder irgendwelche Anbieter am Markt (Cloud, ...) bewerten.

Das ist die Aufgabe der Verbände, diese können und dürfen sich Meinungen bilden, Empfehlungen aussprechen und sich auch politisch einbringen. 

Beste Grüße

Bob

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einmalnoch
Experte
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Tippfehler ist eigentlich schon eine Weile berichtigt. 😉

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
andreashofmeister
Überflieger
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@wwinkelhausen  schrieb:

Ich wäre als Steuerberater aber nicht so begeistert, wenn die DATEV jetzt irgendwo anfangen würde, Serverkapazitäten anzumieten, die nicht unter deren Kontrolle stehen.


Das dürfte so auch nicht passieren.

Man hat es ja gesehen, was es (und das kommt ja hin und wieder noch vor) bei den DVD-Abrufen für "Beeinträchtigungen" gab, die über fremde Anbieter liefen...

 

 

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Gelöschter Nutzer
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@einmalnoch  schrieb:

Das ist nun nicht wirklich die Aufgabe der Kammern. Hier gab und gibt es Unternehmen, die so etwas machen.

ich finde schon, denn es geht darum zu erfahren, wie eine  "unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung" (§57 I StBerG) möglich ist. Und dazu benötige ich eine Information darüber, ob das mit den  am Markt befindlichen Softwareanbietern und deren Strategie möglich ist. Da diese Informationen von den Anbietern ungern veröffentlicht werden, kann ich mich auf Untersuchungen von vielleicht von den Anbietern sogar abhängigen "Untersuchern" nicht verlassen.  Selbst die Kammern sind ja nur eingeschränkt unabhängig, denn zumindest hat die Datev früher die Mitgliederverwaltung für die Kammern übernommen. Die Vollmachtsdatenbank erstellt auch die Datev für die Kammer...

Aber immerhin noch besser als irgendein Anbieter, der eine Untersuchung über die Verfügbarkeit der StB Software anbietet.

 

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einmalnoch
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@Gelöschter Nutzer 

 


@Gelöschter Nutzer  schrieb:

ich finde schon, denn es geht darum zu erfahren, wie eine  "unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung" (§57 I StBerG) möglich ist. Und dazu benötige ich eine Information darüber, ob das mit den  am Markt befindlichen Softwareanbietern und deren Strategie möglich ist. Da diese Informationen von den Anbietern ungern veröffentlicht werden, kann ich mich auf Untersuchungen von vielleicht von den Anbietern sogar abhängigen "Untersuchern" nicht verlassen.  Selbst die Kammern sind ja nur eingeschränkt unabhängig, denn zumindest hat die Datev früher die Mitgliederverwaltung für die Kammern übernommen. Die Vollmachtsdatenbank erstellt auch die Datev für die Kammer...

Aber immerhin noch besser als irgendein Anbieter, der eine Untersuchung über die Verfügbarkeit der StB Software anbietet.

 


Ich schlage einmal vor, dass Sie sich die Zeit nehmen die Mitglieder in der Vertreterversammlung (DATEV) in Ihrem Kammerbezirk mit den Mitgliedern des Kammervorstandes und/oder Verband anzusehen. Doppelfunktionen sind rein zufällig ... Interessenlage?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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rschoepe
Experte
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@einmalnoch  schrieb:
Dafür gibt es doch die Cloud, da lassen sich Serverkapazitäten ohne Probleme anmieten und freischalten, mit den entsprechenden Verträgen innerhalb von Minuten, bei richtiger Einrichtung sogar vollautomatisch.

Dann hast du die Server aber bei Amazon oder Microsoft stehen und keine (physische) Kontrolle mehr darüber. Und die haben auch schon ihre Generalschlüssel "verloren", mit denen der Zugriff auf sämtliche Kundendaten und -server möglich ist. Als Steuerberater ist sowas der Datenschutz-GAU.

spawngebob
Aufsteiger
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

@einmalnoch  schrieb:

Das ist nun nicht wirklich die Aufgabe der Kammern. Hier gab und gibt es Unternehmen, die so etwas machen.

ich finde schon, denn es geht darum zu erfahren, wie eine  "unabhängige, eigenverantwortliche und gewissenhafte Berufsausübung" (§57 I StBerG) möglich ist. Und dazu benötige ich eine Information darüber, ob das mit den  am Markt befindlichen Softwareanbietern und deren Strategie möglich ist. Da diese Informationen von den Anbietern ungern veröffentlicht werden, kann ich mich auf Untersuchungen von vielleicht von den Anbietern sogar abhängigen "Untersuchern" nicht verlassen.  Selbst die Kammern sind ja nur eingeschränkt unabhängig, denn zumindest hat die Datev früher die Mitgliederverwaltung für die Kammern übernommen. Die Vollmachtsdatenbank erstellt auch die Datev für die Kammer...

Aber immerhin noch besser als irgendein Anbieter, der eine Untersuchung über die Verfügbarkeit der StB Software anbietet.

 


Ich verweise auf meinen Kommentar von weiter oben:
Die Kammern dürfen es rechtlich nicht und da gibt es kein "Ich finde schon".

Somit ist es egal worum es geht und was Sie glauben erfahren zu müssen.


Beste Grüße

Bob 

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letzte Antwort am 25.10.2024 10:33:59 von spawngebob
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