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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

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letzte Antwort am 21.10.2024 14:16:14 von Fabian
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dtx
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@rschoepe  schrieb:

 


@tu_heggi  schrieb:

- Handwerker kauft im Baumarkt Werkzeug (ohne Kundenkarte) siehe Tankstelle

[…] Muss der Unternehmer mit 30 Kundenkarten oder Apps rumlaufen oder wird er jedes Mal an der Kasse nach Anschrift und Mail gefragt????


Die Handwerker, bei denen ich die Buchführung mache, haben ihre 2, 3 Baumärkte, die sie anfahren - und dann auch nur für Verbrauchsmaterial, Werkzeug wird beim Lieferanten bestellt.

 

Was auf der Baustelle fehlt und gleich gebraucht wird, weil der mit den drei Buchstaben gemeinhin auch als "Apotheke" gilt. Was man planen konnte, wurde von Lieferanten (Großhändler, Fabrikanten) geordert, bei denen man zu vernünftigen Konditionen einkauft.

 

Da gäbe es nun zwangsläufig eine e-Rechnung, denn die liefern ja nicht an Verbraucher, die weiterhin auf Papier bestehen dürften. Dazu war aber die Aussage "habe kein e-Mehl und will das auch nicht mehr". 

 

Folglich wird man auch einem Mandanten, den man schon Jahrzehnte betreut und der bislang immer alles mit Skontoabzug zahlte, demnächst erklären müssen, daß Zahlungserinnerungen nicht zum Betriebskosten- und schon gar nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

 

 

mapex
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"habe kein e-Mehl und will das auch nicht mehr". 

mit der Aussage sollte man die Damen und Herren künftig direkt an den zuständen Europaabgeordneten verweisen, mit dem Hinweis, dass diese das nicht interessiert was man will oder nicht mehr will.

 

du machst es, oder du bist raus aus der nummer. punkt.

 

"don't kill the messenger"

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
martinkolberg
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Man stelle sich vor, bei jeder Bankkarte, Kreditkarte, usw. sind die relevanten Informationen hinterlegt und mit dem Bezahlen mit der Karte kommt vollautomatisch eine für den Steuerberater auch zeilenweise zu lesende E-Rechnung ins System. Ja, ausgerechnet der Steuerberater möchte wissen, was im Einzelnen gekauft wurde, um die Dinge korrekt zu buchen.

Dazu benötigt man jedoch feste Standards und den Willen das umzusetzen.

m_brunzendorf
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@martinkolberg  schrieb:

Man stelle sich vor, bei jeder Bankkarte, Kreditkarte, usw. sind die relevanten Informationen hinterlegt und mit dem Bezahlen mit der Karte kommt vollautomatisch eine für den Steuerberater auch zeilenweise zu lesende E-Rechnung ins System. Ja, ausgerechnet der Steuerberater möchte wissen, was im Einzelnen gekauft wurde, um die Dinge korrekt zu buchen.

Dazu benötigt man jedoch feste Standards und den Willen das umzusetzen.


Das braucht dann aber IKEA nicht umzusetzen.

 

Grund: Ich akzeptiere vom Mandant keine IKEA-Rechnung, wenn er mir nicht bei den ganzen Artikeln in verständlicher Sprache dazu schreibt, was er/sie/es dort gekauft hat.

 

Was nützen mir 3x Thorben, 2 Björks und 48 Gretas? Der Mandant weiß, was er gekauft hat und ich habe ehrlich gesagt keine Lust und vor allem Zeit, jede Rechnungsposition nachzugooglen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Thomas_Kahl
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Manchmal ist das Leben doch witziger, als man selbst.

Um dem Kollegen @m_brunzendorf zu helfen, habe ich mal bei Ikea gesucht. 

Hier das Ergebnis für "Greta" 

MfG
T.Kahl
tu_heggi
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Grund: Ich akzeptiere vom Mandant keine IKEA-Rechnung, wenn er mir nicht bei den ganzen Artikeln in verständlicher Sprache dazu schreibt, was er/sie/es dort gekauft hat.

Ist aber überall so. Ich weiß z. B. nicht was der Metallbauer, Chemiker, mit seinen ganzen Abkürzungen kauft/verkauft.

Wenn das eben "Branchenübliche" Abkürzungen oder eben die Produktnamen sind kann auch nicht das Finanzamt "eine Übersetzung" verlangen.

 

Es gibt halt komplexere Produkte als " 1 Sack Reis" 

m_brunzendorf
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@tu_heggi  schrieb:

Ist aber überall so. Ich weiß z. B. nicht was der Metallbauer, Chemiker, mit seinen ganzen Abkürzungen kauft/verkauft.

 

Wenn das eben "Branchenübliche" Abkürzungen oder eben die Produktnamen sind kann auch nicht das Finanzamt "eine Übersetzung" verlangen.

 

Es gibt halt komplexere Produkte als " 1 Sack Reis" 


Das ist doch vollkommen klar und darum geht es doch auch überhaupt nicht.

 

Ich muss wissen, wenn der Mandant beim Chemiker oder Metallbauer einkauft, ob das z.B. Wareneingang oder sonst etwas ist. Jeder kann sich doch auch Sachen herleiten, um einen Beleg korrekt zu verbuchen. Das ist es doch, worum es geht. Ich bin mir sicher, dass wir uns hier alle einig sind.

 

Was nützt mir eine lesbare E-Rechnung, wenn ich keinen Schimmer habe, was der Mandant wofür gekauft hat. Ich bin kein IKEA-Shopper. Deswegen ist es zumutbar, dass mir ein Mandant, wenn er dort einkauft, zum Beleg ergänzt, was er dort gekauft hat. Es verlangt ja niemand, dass der Mandant mir zu den 33 gekauften Artikelnummern alle 33 Positionen aufführt. Wenn der Mandant draufschreibt Tisch mit 8 Stühlen und Kissen ist das doch ok. 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
tu_heggi
Fachmann
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Wenn der Mandant draufschreibt Tisch mit 8 Stühlen und Kissen ist das doch ok. 

 

Wenn die Ergänzungen vom Mandanten GoBD-konform zur E-Rechnung hinzugefügt werden ok, sonst macht man sich an anderer Stelle ein Problem 

m_brunzendorf
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@tu_heggi  schrieb:

Wenn der Mandant draufschreibt Tisch mit 8 Stühlen und Kissen ist das doch ok. 

 

Wenn die Ergänzungen vom Mandanten GoBD-konform zur E-Rechnung hinzugefügt werden ok, sonst macht man sich an anderer Stelle ein Problem 


Ich dachte die ganze Zeit eigentlich auch an die Notizen in Unternehmen online in der Hoffnung, dass auch E-Rechnungen dort, wie alle Belege bisher, vom Mandant "bearbeitet" werden können. Wenn die nicht GoBD-konform sind......

 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Usus
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Also email haben wir unseren Mandanten schon mal angewöhnt, da das Fax vor Jahren das zeitliche gesegnet hatte und nicht mehr ersetzt wurde. 

Aber das Ganze trägt so manch andere Stilblüte. Unternehmen online - nein will ich nicht, aber die Rechnungen kommen jetzt schon per mail und werden fein säuberlich ausgedruckt und abgeheftet. Mail archivieren? - ich hoffe für meine Mandanten, dass Sie in der Vergangenheit auch mal die eine oder andere Mandanteninfo gelesen haben. Die einzige Frage, die immer wieder mal gestellt wird - Welches Jahr darf ich entsorgen?

Jetzt gehen nochmal die Infos zur E-Rechnung raus, aber bitte erstmal nur eine Seite lang, also ganz kurze Zusammenfassung.

Dazu kommt dann noch die Meldepflicht für die elektronischen Kassen - weitere Baustelle.

Ich denke es wird ein heißer Herbst und noch viel turbulenterer Jahresanfang 2025, wenn auch die Letzten merken, dass sie sich nicht rausreden können.

tu_heggi
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Ich denke es wird ein heißer Herbst und noch viel turbulenterer Jahresanfang 2025, wenn auch die Letzten merken, dass sie sich nicht rausreden können.


Also (auch) wie jedes Jahr.

 


Unternehmen online - nein will ich nicht, aber die Rechnungen kommen jetzt schon per mail und werden fein säuberlich ausgedruckt und abgeheftet. Mail archivieren? - ich hoffe für meine Mandanten, dass Sie in der Vergangenheit auch mal die eine oder andere Mandanteninfo gelesen haben. Die einzige Frage, die immer wieder mal gestellt wird - Welches Jahr darf ich entsorgen?

 


Hier in NRW wird aus meiner Sicht zu wenig an den formellen Aufbewahrungsvorschriften geprüft. Solange hier nicht mindestens eine Erwähnung in BP Berichten erfolgt ändern diese Mandanten auch nichts, da Sie "damit so durchkommen"

mapex
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wenn auch die Letzten merken, dass sie sich nicht rausreden können.

viele wollen sich gar nicht rausreden. die ignorieren es einfach eisern

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
tu_heggi
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Ich, sonst nicht gläubig, bete dafür das diese Mandanten endlich mal von der BP erzogen werden.

Diese ewigen Diskussionen, dann digitalisiert man selbst um nicht an der Papierbuchführung hängen zu bleiben - dann kommt die OCR von Datev und die Freude ist gänzlich hin....

andreashofmeister
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@mapex  schrieb:

wenn auch die Letzten merken, dass sie sich nicht rausreden können.

viele wollen sich gar nicht rausreden. die ignorieren es einfach eisern


Mal sehen, wie das alles endet. Vielleicht wartet ja auch genau diese Gruppe auf Änderungen des "Fahrplanes".

Und sitzt das einfach so mal aus....

martinkolberg
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@tu_heggi  schrieb:

Wenn der Mandant draufschreibt Tisch mit 8 Stühlen und Kissen ist das doch ok. 

 

Wenn die Ergänzungen vom Mandanten GoBD-konform zur E-Rechnung hinzugefügt werden ok, sonst macht man sich an anderer Stelle ein Problem 


Lassen Sie mich einen neuen Aspekt hinzubringen:
Der Mandant möchte dem Steuerberater mitteilen, auf welche Kostenstelle er die Rechnung gebucht haben möchte. (Beispielsweise Vermietung und welches Objekt betreffen die Ikea- Anschaffungen)
Bislang gab es handschriftliche Notizen.

 

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tu_heggi
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Mit E-Rechnungen ohne Tool nicht mehr möglich.

Alternative: Mitteilung per Mail, die dann aber auch mit der E-Rechnung verknüpft werden muss

 

--> es bleibt dabei: Man braucht mindestens ein "Belegtool" wie DUO, GMI, flowwer, .... 

xyzmic
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Durch DATEV in Freie Themen verschoben.

 

Warten wir einfach mal ab, wilde Spekulationen bringen niemanden weiter

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rschoepe
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@tu_heggi  schrieb:

--> es bleibt dabei: Man braucht mindestens ein "Belegtool" wie DUO, GMI, flowwer, .... 


Ein positiver Aspekt, den ich dabei sehe bzw. mir erhoffe: etwas mehr Ordnung bei Mandaten mit "digitalem Schuhkarton". Die Kollegin hat eine Fibu, da schickt die Mandantin (natürlich erst nach Aufforderung) jeden Monat mindestens ein halbes Dutzend Mails mit einem wilden Wust an Rechnungen. Dabei dann auch immer Duplikate aus dem/den Vormonat/en, weil sie die erst jetzt bezahlt hat. Sortieren können wir.

Wenn über das verwendete Tool eine (zumindest rudimentäre) Dublettenprüfung und Vorsortierung stattfindet, erzieht das vielleicht auf Dauer solche Mandanten, sauberer zu arbeiten, damit sie sich selbst weniger Arbeit machen.

Moonshine
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aber bitte gratis das sortieren, weil ist doch alles da ...

Wenn man sich den Thread hier durchliest, bekomme ich immer weniger Lust auf die E-Rechnung...

Usus
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Ich denke auch, dass hier die Kassenhersteller gefragt sind. 

Beispiel Baumarkt: Vor kurzem war ich in einem Baumarkt, da waren nur noch die SB-Kassen geöffnet und eine Mitarbeiterin zur Überwachung. Hier wird es auf jeden Fall notwendig sein, technische Voraussetzungen zu schaffen um sich als Gewerbetreibender ausweisen zu können (z.B. per Auswahlmenü) um sich zumindest im Nachhinein eine E-Rechnung generieren zu können.

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dtx
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@Usus  schrieb:

... Hier wird es auf jeden Fall notwendig sein, technische Voraussetzungen zu schaffen, ...


Man wird die Möglichkeit anbieten müssen. Ob die Kunden das dann nutzen ... Schließlich kauft ein Gutteil der Gewerbetreibenden gerne und vor allem deshalb in solchen Märkten ein, weil die nicht aufschreiben, wem sie was  abkassierten.  

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silberbauer
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Das wird nur keiner wollen, denn so wird das für das FA einfach…

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dtx
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@Usus  schrieb:

Ich denke auch, dass hier die Kassenhersteller gefragt sind. 

Beispiel Baumarkt: Vor kurzem war ich in einem Baumarkt, da waren nur noch die SB-Kassen geöffnet und eine Mitarbeiterin zur Überwachung. 


In so einem Fall bitte einfach mal fragen, was passiert, wenn einer keine Karte (oder nichts auf dem Konto), aber Bares einstecken hat? Bleibt der Wagen dann stehen und die Ware wird vom Praktikanten wieder in die Regale sortiert oder findet sich plötzlich jemand, die/der eine historische Kasse aufmacht?

 

 

dtx
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@andreashofmeister  schrieb:

 

Mal sehen, wie das alles endet. Vielleicht wartet ja auch genau diese Gruppe auf Änderungen des "Fahrplanes".

Und sitzt das einfach so mal aus....


Der Fahrplan ist eigentlich klar:

 

1. Januar 2025

eRechnungen empfangen (oder Einkauf ausschließlich im Einzelhandel)

Stimmen Empfänger im B2B-Geschäft zu sowie Kleinbetragsrechnungen: wie gehabt

 

Flottenmanagement mit Tankkarten oder Einkauf bei Großhandel bzw. Erzeugern sind Sachen, die auf den Prüfstand kommen, falls die als einzige eRechnungen produzieren, das Aufkommen also in sehr engem Rahmen bleibt, die Buchhaltung nicht schon ausgelagert ist und das Thema folglich tatsächlich ausgesessen werden kann.  

 

1. Januar 2027

Zustimmung von Empfängern im B2B-Geschäft nur noch, wenn Umsatz des Rechnungserstellers < 800 TEUR

 

Die Grenze wird doch von Mandanten, die das Thema ausblenden wollen, ohnehin nicht (mehr) erreicht.

 

31. Dezember 2027

Geschäftsaufgabe

 

Wenn das ohnehin geplant ist ... 

 

wwinkelhausen
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Ich hatte es eher so verstanden, dass derjenige, der ab 01.01.2025 im B2B-Bereich E-Rechnungen schreibt, keine Zustimmung mehr vom Empfänger benötigt. Die Zustimmung benötigt er nur, wenn er sonstige Rechnungen in Form von PDF verschicken möchte.

Dinosaurier
dtx
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Mit "wie gehabt" war das Prozedere der letzten Jahrzehnte gemeint.

 

Wer in den nächsten drei Jahren den Betrieb einstellt und im Jahr 2027 unter den 800 TEUR Umsatz bleibt, muß sich, außer um seine Beschaffungsgewohnheiten, um nichts kümmern. Damit erübrigt sich vielleicht das eine oder andere Streitgespräch.

dtx
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@Usus  schrieb:

Ich denke auch, dass hier die Kassenhersteller gefragt sind. 

Beispiel Baumarkt: Vor kurzem war ich in einem Baumarkt, da waren nur noch die SB-Kassen geöffnet und eine Mitarbeiterin zur Überwachung.

Ob sich da der höhere Schwund schon durch die geringeren Personalkosten ausgleicht?

 

https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/experte-anstieg-ladendiebstahl-sb-kassen-40018052

silberbauer
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Das Thema ist, dass es auch kein neues Personal gibt, um die Kassen zu bedienen. Die Frage ist eher noch: wann können auch die Regale nicht mehr schnell genug gefüllt werden (es fehlen schlichtweg LKW-Fahrer und in den nächsten Jahren gehen 30 Prozent in Rente). Mit RFID-Technik sollte der Diebstahl eigentlich kein Thema mehr sein. 

Fabian
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@silberbauer  schrieb:

Das Thema ist, dass es auch kein neues Personal gibt, um die Kassen zu bedienen. Die Frage ist eher noch: wann können auch die Regale nicht mehr schnell genug gefüllt werden (es fehlen schlichtweg LKW-Fahrer und in den nächsten Jahren gehen 30 Prozent in Rente)... 


... und dazu kommt dann in absehbarer Zeit noch der Wegfall von uns Bekloppten, die auch am Wochenende am Schreibtisch sitzen und arbeiten ... wenn wir dann auch zur Erkenntnis kommen, dass mehr als 30 Std Arbeit pro Woche reicht, wird sich der Fachkräftemangel nicht nur bei den Kassierern und LKW Fahrern erhöhen ... Unsere Berufsgruppe wird nämlich - im Gegensatz zum Kassierer - auch mit 30 Std . finanziell gut über die Runden kommen. 

xyzmic
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bin auch sehr gespannt, noch sind ja paar Monate bis zur letzten BT-Sitzung😂

EStG 2024 wird ja bestimmt auch wieder auf dem letzten "Drücker" rückwirkend zum 01.01.2024 geändert😃

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140
letzte Antwort am 21.10.2024 14:16:14 von Fabian
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