😊😂 Kompliment, nett aneinandergereiht und toll gememet!
… aber natürlich auch sinnverzerrend…
Ich find' das Thema im Grunde sehr ernst!
Beste Grüße!
Guten Tag!
Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland für den B2B Bereich ab dem 01.01.2025 ist nur die erste von zwei Stufen für die Einführung eines Systems zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Deutschland. Wie genau die zweite Stufe aussehen wird, ist derzeit noch offen und wird in der Finanzverwaltung diskutiert.
Im Zuge dessen wurde der Begriff Plattformen erstmalig in einem Schreiben des BMF vom 17.04.2023 verwendet: „Vielmehr soll nach derzeitigen Überlegungen von Bund und Ländern bei Einführung des Meldesystems
der Rechnungsaustausch wahlweise entweder über eine staatliche eRechnungs-Plattform oder über private eRechnungs-Plattformen, die die Anforderungen der Verwaltung zur sicheren Übermittlung erfüllen, erfolgen.“ Auch im Kontext der Verabschiedung des Mehrwertsteuerreformpaketes der EU „VAT in the Digital Age“ ist die Einführung einer entsprechenden Meldeplattform auf EU Ebene geplant.
Insofern haben wir uns als DATEV ganz bewusst dafür entschieden den Plattformgedanken frühzeitig aufzugreifen und unseren Kunden eine entsprechende Lösung bereitzustellen.
Hallo Herr @Timo_Gehle ,
klingt gut, aber tatsächlich ist es doch so, dass die Datev hoffnungslos überlastet ist und so z.B. die im Bereich Ideas aufgeworfenen Programmfehler und Anregungen aufgrund mangelnder Kapazitäten - trotz positiver Einschätzung - ablehnt.
Für wen ist denn ein Rechnungsportal hilfreich? Doch nur für die Finanzverwaltung. Warum steckt die Datev dann auch nur einen Cent in dieses Projekt? Schauen Sie sich mal die Vollmachtsdatenbank an: Hier hat sich auch die Datev eingebracht, dann haben die Kammern auch noch mitmischen wollen und schließlich zahlen wir Berater für die Verwaltung der von uns der Finanzverwaltung erteilten Vollmachten an die Datev und die Kammern.
Die Datev ist für unsere Unterstützung im beruflichen Bereich da und nicht um Gewinne durch irgendwelche Aktivitäeten versuchen zu erzielen ( wie die DATEV-Lohn-ID für Inkassounternehmen)
Klartax erwähne ich nur beiläufig...
Also bitte: Wenn die Datev sich schon im Bereich E-Rechnungen engagieren will: Bitte eine vernünftige Anbindung für die Berater, die bislang mit Word ihre Rechnung geschrieben haben (und zwar nicht nur für Minikanzleien, die max. ca. 20 Rechnungen pro Monat schreiben) und für alle EO Nutzer.
Und das dann nicht so halbfertig, wie das beSt Postfach.
Also bitte sofort alle Aktivitäten im Bereich E-Rechnungsplattform einstellen. Und wenn die Datev dann nicht mehr weiß, was sie machen könnte, einfach mal Herrn @blum anrufen...
Ein schönes Wochenende
@Timo_Gehle schrieb:Guten Tag!
Die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung in Deutschland für den B2B Bereich ab dem 01.01.2025 ist nur die erste von zwei Stufen für die Einführung eines Systems zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Deutschland. Wie genau die zweite Stufe aussehen wird, ist derzeit noch offen und wird in der Finanzverwaltung diskutiert.
Im Zuge dessen wurde der Begriff Plattformen erstmalig in einem Schreiben des BMF vom 17.04.2023 verwendet: „Vielmehr soll nach derzeitigen Überlegungen von Bund und Ländern bei Einführung des Meldesystems
der Rechnungsaustausch wahlweise entweder über eine staatliche eRechnungs-Plattform oder über private eRechnungs-Plattformen, die die Anforderungen der Verwaltung zur sicheren Übermittlung erfüllen, erfolgen.“ Auch im Kontext der Verabschiedung des Mehrwertsteuerreformpaketes der EU „VAT in the Digital Age“ ist die Einführung einer entsprechenden Meldeplattform auf EU Ebene geplant.
Also ein frommer Wunsch der Finanzverwaltung, es ist noch nicht einmal eine Gesetzesinitiative erkennbar. So etwas wird in der Regel vorauseilender Gehorsam genannt.
@Timo_Gehle schrieb:
Insofern haben wir uns als DATEV ganz bewusst dafür entschieden den Plattformgedanken frühzeitig aufzugreifen und unseren Kunden eine entsprechende Lösung bereitzustellen.
Definieren Sie bitte "Kunde".
Definieren Sie bitte den Nutzen für den Kunden.
Definieren Sie bitte die zu erwartenden Kosten und Erträge.
Definieren Sie den Nutzen der Finanzverwaltung.
Bekommt der Nutzer der DATEV Plattform die Rechtssicherheit wie es z. B. in Italien mit der Fiskalrechnung geregelt ist. In Italien wie die Plattform kostenfrei für alle Beteiligten von der Finanzveraltung bereitgestellt.